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Modell übergreifend  >>  Gebrauchten Jaguar aus Dänemark nach Deutschland überführen.
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Autor weitere Bemerkungen
rembert
registrierter Benutzer
hamburg



Verfasst am: Sa 22 Okt, 2011 16:25    Titel: Gebrauchten Jaguar aus Dänemark nach Deutschland überführen.  

Hallo!
Ich bin hier schon seit einiger Zeit ein stiller Leser des Forums und spiele mit dem Gedanken mir zum Einstieg erst mal einen günstigen XJ40 als Zweitwagen anzuschaffen.
Ich studiere schon ewig Gebrauchtwagenanzeigen schaue auf ebay, hier im Forum . .. usw... Nun gibt es in Dänemark zwei gebrauchte, preiswerte Jaguar mit neuem dänischen TÜV von Privat.
Ich finde allerdings nirgends konkrete Informationen wie so ein Kauf im Ausland ablaufen würde. Ich weiß nicht was ich für die Überführung für Kennzeichen und Versicherungen benötige. Sind normales deutsche Kurzzeitkennzeichen für den Import ausreichend? Muss ich in Dänemark auch bei Privatkäufen die dortige sog. Luxussteuer bezahlen? Ferner weiß ich nicht ob ich hier in Deutschland dann für einen zwanzig Jahre alten Jaguar mit neuem dänischen TÜV eine Vollabnahme brauche. Brauche ich für die Zulassung in Deuschland überhaupt neuen TÜV wenn doch der dänische neu ist?
Kann mir vielleicht hier jemand weiterhelfen wie ich konkret vorgehen muss falls ich mich dann für ein Angebot von dort entscheide und zuschlage?
Gruß aus Hamburg,
Rembert
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V8Saloon
registrierter Benutzer
Kornwestheim



Verfasst am: Mi 26 Okt, 2011 17:22    Titel:  

Hallo, habe ich auch gemacht, den Wagen aus DK gekauft, aber der "Däne" ist ein Verwandter.
Ich habe den Wagen aber Huckepack mitgenommen und somit diese Probleme umschifft.
Es sollte für die Überführung aber möglich sein, mit der dänischen Zulassung bis Hamburg zu fahren, wenn dieses die Versicherung des Verkäufers noch mitabsichert. Wenn nicht einfach eine Kurzzulassung holen (ein paar Tage), wofür es einen pauschalen Versicherungsbetrag une eine eigenes Kennzeichen gibt, einfach mal bei der eigenen KFZ Versicherung oder Landratsamt nachfragen.
Eine Vollabnahme gibt es nicht mehr, da wird kein Unterschied mehr gemacht zu der normalen HU, wobei jetzt eine HU nur die Verkehrstauglichkeit zum Zeitpunkt der Vorführung bestätigt, eine Stunde später braucht das nicht mehr so zu sein, verantwortlich ist dafür der Fahrer. Für die Überführung müsste die dänische Tüv-Bestätigung reichen, aber auch das weiß man ganz genau im Landratsamt.

Grüße
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Red-XM
registrierter Benutzer
32120 Hiddenhausen



Verfasst am: Mi 26 Okt, 2011 19:55    Titel: Jaguar aus DK  

Hallo,
ich kann leider nur mit Erfahrung beim Import aus Holland dienen:
Meine Serie I hatte frischen NL-TÜV (APK). Ich habe mir bei meiner deutschen Versicherung (über die der Wagen hinterher auch versichert wird) die Versicherungsnummer besorgt und sie dann dem Verkäufer durchgegeben. Dieser hat dann mit selbiger Nummer (alaso meiner deutschen Versicherung) ein holländisches Exportkennzeichen geholt und das wars; das Kennzeichen hat irgendwas bei 15 Euronen gekostet, die Versicherung für das Kennzeichen war für Umme, da der Wagen über die gleiche Versicherung hier versichert wird.

Gruß,
Red-XM
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streetindian
registrierter Benutzer
köln



Verfasst am: Mi 26 Okt, 2011 22:09    Titel:  

also da ich öfters autos aus dem EU ausland hole kann ich nur sagen, dass du mit 04er nummer normalerweise keine probleme bekommst. ich brauchte dafür nur die FIN vom fahrzeug und konnte dann die nummer hier kaufen und dann das auto abholen. allerdings habe ich eine vollabnahme benötigt. kann auch sein dass es entweder von bundesland oder vom importland abhängt aber ich weiss nur dass der ausländische tüv nicht reicht. ich habe momentan ein auto aus slowenien mit neuem slowenischem tüv und oldtimerpass bzw oldtimerzulassung und gutachten und musste in deutschland trotzdem eine vollabnahme mit H abnahme machen bzw ich glaub die ist automatisch im H kennzeichen dabei. aber bei normaler zulassung kann es schon sein dass du nur normalen tüv machen musst und keine vollabnahme. ich muss dazu sagen, dass es bei meinem auto um ein in deutschland nicht erhältliches fahrzeug handelt und ich allerlei papiere selber besorgen musste aber ein jaguar ist ja beim TÜV in der kartei also somit kein problem. ich würde es mit einem urlaub verbinden oder aber wenn du dir sicher bist dass der wagen in ordnung ist einfach die 04er besorgen und das ding auf eigene achse abholen, und falls du ADAC PLUS hast dann bist du auch auf der sicheren seite denn du bits mit 04 komplett abgesichert, mit 06 aber nicht.
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Red-XM
registrierter Benutzer
32120 Hiddenhausen



Verfasst am: Mi 26 Okt, 2011 22:34    Titel: Jaguar aus DK  

Richtig, zumindest unnerhalb der EU ist die Abholung mit einem deutschen Kurzzeit.Kennzeichen kein Thema. Bei einem Daimler Sovereign von 1975 habe ich das auch schon von Einhoven praktiziert, ohne Probleme.

Gruß,

Red-XM
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rembert
registrierter Benutzer
hamburg



Verfasst am: Fr 28 Okt, 2011 16:06    Titel:  

Hallo!
Möchte mich bedanken für die hilfreichen Antworten. Dann ist das ja alles gar nicht so kompliziert wie ich vermutet habe. Ich werde wohl Mitte November in Dänemark vorbei schauen und mir dort einige Autos ansehen. Und wenn es etwas wird mit dem XJ40 dann gebe ich hier natürlich Rückmeldung. Bin immer noch so wankelmütig was die Anschaffung eines Jaguar angeht.
Viele Grüße aus Hamburg!
Rembert
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Chefspakken
registrierter Benutzer
Jork



Verfasst am: Fr 28 Okt, 2011 22:08    Titel:  

Moin Rembert,

also mal im Klartext:

- Die 5-Tages-Zulassung gilt NUR in Deutschland und ist nicht fürs Ausland gedacht.
Sie wird zwar in manchen Nachbarländern geduldet, aber WEHE es passiert etwas.

Jedes EU-Land (ausser GB und Irland) hat Exportkennzeichen, welche für eine dauerhafte Ausfuhr zu verwenden sind.
Es sei denn, das Fahrzeug ist noch angemeldet. Wie es dann in DK mit dem Versicherungsschutz ist, weiß ich garnicht.
Die Steuer ist bei Gebrauchtwagen im Kaufland zu entrichten.

Zoll wird innerhalb der EU natürlich nicht fällig ;-)

Bei einem Importfahrzeug benötigst du eine so genannte §21-Abnahme, ähnlich der früheren Vollabnahme!
Da führt kein Weg dran vorbei!!

Weiterhin benötigst du beim XJ40 oder X300 ein Datenblatt von Jaguar (ca. 400,-€ !!!!) zu DEINEM Fahrzeug.
Da hilft nichts allgemeines oder etwas von einem anderen Wagen.
Neuere Fahrzeuge sind in der Datenbank, diese aber leider nicht!

Jede andere Vorgehensweise wäre unsauber oder garnicht möglich.

greetings from hamburg southside
Florian
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Red-XM
registrierter Benutzer
32120 Hiddenhausen



Verfasst am: Fr 28 Okt, 2011 22:47    Titel:  

*Zitat Anfang*

also mal im Klartext:

- Die 5-Tages-Zulassung gilt NUR in Deutschland und ist nicht fürs Ausland gedacht.
Sie wird zwar in manchen Nachbarländern geduldet, aber WEHE es passiert etwas.

Jedes EU-Land (ausser GB und Irland) hat Exportkennzeichen, welche für eine dauerhafte Ausfuhr zu verwenden sind.
Es sei denn, das Fahrzeug ist noch angemeldet. Wie es dann in DK mit dem Versicherungsschutz ist, weiß ich garnicht.
*Zitat Ende*

Also dazu aus meiner beruflichen Erfahrung (Kfz-Überführungen) folgendes:
Bis ca. 2009 war ich der gleichen Ansicht, konnte mich aber dann eines besseren belehren lassen und habe es auch entsprechend praktiziert ! Bis dahin war unser Wissensstand immer, dass weder die roten Händlerkennzeichen noch die deutschen Kurzzeitkennzeichen dafür zu gebrauchen seien, da kein Versicherungsschutz.Hier 2 Beispiele:
1.) Daimler Sovereign mit britischen Papieren, aber abgemeldet; Fahrzeug in Holland erworben und von Eindhoven nach Deutschland überführt mit 5-Tage-Kennzeichen. Bei der Versicherung für das Kennzeichen wurde das Ausgangsland angegeben, die Prämie war marginal höher, und gut wars! (Bild 1)
2.) Jaguar XJ Serie I: Wagen mit holländischen Papieren, frischem NL-TÜV aber abgemeldet. Es wäre das gleiche Verfahren machbar gewesen, aber Ausfuhr mit holländischem Export-Kennzeichen und deutscher Versicherung dafür war schlicht und ergreifend billiger. Auch in diesem Falle wurde bei der Versicherung das Ursprungsland mit angegeben. Kosten für die Kurzzeitversicherung fielen nicht an, da Fahrzeug über die gleiche Versicherung versichert wird.(Bild 2) Nebenbei: Das Exportkennzeichen war ein Witz, da es lediglich auf relativ feuchtigkeitsbetändigem Papier gedruckt war mit Ablaufdatum.
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bokanowsky
registrierter Benutzer
Browns Lane, Allesley, Coventry CV59DR, England



Verfasst am: Sa 29 Okt, 2011 7:31    Titel:  

@diverse

Moin,

Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens (04er) ist ein nationaler ( deutscher ) Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum [url]Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befanden[/url].
Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig ! = sogenannte Fernzulassung

Allerdings sind Kurzzeitkennzeichen (04er) und der entsprechende Fahrzeugschein genaugenommen keine offiziellen Zulassungsdokumente, da damit eine Nutzung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahren gestattet wird, die in dieser Form nicht unter das Straßenverkehrsübereinkommen fällt.
Seit 2007 existiert allerdings innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen, somit ist die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens i. d. R. auch innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten möglich, bei Fahrten von Deutschland aus in das EU_Ausland.
akzeptiert werden diese 04er auch noch von ...
Schweiz
Mazedonien
Weißrussland
Bosnien
Iran

gruß
boge
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Brettpritt
registrierter Benutzer




Verfasst am: Do 10 Nov, 2011 16:55    Titel:  

EU-Ausland ist keinerlei Problem, wenn der Wagen noch angemeldet und getüvt ist und der Besitzer damit einverstanden ist(oft auch für ca. 10€ seiner Versicherung dich als einen weiteren Fahrer für 1 Wocche meldet) oder du von deiner Versicherung eine Deckungszusage hast, kannst du das Fahrzeug ganz bequem auf den eigenen Achsen nach Deutschland fahren. Hier direkt einen TÜV-Termin zur Voll-Abnahme(die relevanten Fahrzeugdaten hat der TÜV in seiner Computerdatenbank) und danach direkt zur Gemeinde zwecks Anmeldung fahren. Hier wird automatisch die notwendige KBA-Halteranfrage(ob Fahhrzeug gestohlen gemeldet ist) gemacht(die man früher noch selbst in Flensburg anfragen musste) und 10Minuten später hast du dein deutsches Kennzeichen.
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