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XF30S registrierter Benutzer xf30s
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Verfasst am: Di 13 Dez, 2016 10:09 Titel: Fragwürdiges Garantie Datum |
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Hallo liebe Jaguar Gemeinde, Jaguar Neus Kundenservice bringt mich gerade zur Weißglut!
Mir ist vor einiger Zeit (ca 1 Jahr) ein falsches Datum des Garantie-Starts aufgefallen als der Motor in Notlauf geschaltet hat und die Leuchte anging. Man kommunizierte mir immer ende Oktober 2013, ich bestand darauf dass es Anfang Januar 2014 ist.
Telefonisch bestätigte mir dann auch das es wohl falsch sei und man aber von dem damaligen Schaden alle Kosten übernimmt.
heute rufe ich an und beschreibe Farbprobleme an den Trittbrettern und Probleme mit dem Scheibenwischer, man sagt mir aber in Trier dass ich keine Garantie mehr habe. Oho!
Meine EZ ist 10.1.2014 so steht es auch in meinem Gebrauchtwagen Kaufvertrag. Ein Übergabedatum zu dem Fahrzeug gibt es nicht in den Dokumententen. Im Sprachgebrauch und laut Aussage des Fahrzeughändlers wo ich ihn her habe in Stockach/Bayern ist die Garantie ab Erstzulassung, Jaguar sieht das aber anders.
Das ist unser 4. Fahrzeug aus dem Jaguar/Landrover Konzern in 6 Jahren, 3 Neuwagen und 1 Gebrauchter, es tut zwar nichts zur Sache aber derzeit sieht es nicht nach einem 5. aus.
Ich ging immer von der EZ des Fahrzeugs bei der Garantie aus, aber mit der Einschränkung des Übergabedatums und wenn diese nicht Dokumentiert ist sitzt man als Kunde ziemlich in der Falle.
Hat jemand ähnliche Probleme? |
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Prof_Jaguar registrierter Benutzer Österreich
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Verfasst am: Di 13 Dez, 2016 10:25 Titel: |
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Hallo XF30S
Also auf der Jaguar Österreich Seite findet man folgendes dazu:
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Neufahrzeuggarantie
Jeder neue Jaguar ist durch eine dreijährige Herstellergarantie geschützt, die ab dem Tag der Übergabe des Fahrzeuges an seinen Erstbesitzer gültig ist.
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Du wirst doch wohl wissen, wann das Neufahrzeug an dich als Erstbesitzer übergeben wurde? Ab da an läuft die 3 Jahresgarantie.
Es sei denn, er ist gebraucht und hatte einen Vorbesitzer, dann ist es aber für dich auch keine Erstzulassung, dann muss er ja bereits vorher zugelassen worden sein und du bist 2. Besitzer.
MfG
Prof_Jaguar |
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XF30S registrierter Benutzer xf30s
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Verfasst am: Di 13 Dez, 2016 10:43 Titel: |
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Ich bin Zweitbesitzer und i.d.R. wird immer das Erstzulassungsdatum kommuniziert. Somit erfährt der Kunde evtl. gar nicht wann Übergabe war, und in den mir vorliegenden Unterlagen ist dieses Übergabe-Datum auch nicht dokumentiert.
In Deutschland auf der Website von Jahr steht Erzulassungsdatum/Übergabedatum (was früher eintritt).
Bisher hat sich Jaguar sehr ablehnend verhalten aus meiner Sicht. |
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Schneider4182 registrierter Benutzer Noervenich
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Verfasst am: Di 13 Dez, 2016 10:49 Titel: |
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Das Datum der ersten Zulassung steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Kfz-Brief). Außerdem müsste das Datum in Topix unter Angabe der Vin abzufragen sein. Vielleicht handelt es sich bei dem Fahrzeug ursprünglich um eine Tageszulassung?
Viele Grüße und viel Erfolg
Günter |
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Prof_Jaguar registrierter Benutzer Österreich
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Verfasst am: Di 13 Dez, 2016 11:36 Titel: |
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Hallo XF30S
Wie Schneider schon schrieb, das Datum der Erstzulassung findest doch in den Fahrzeugpapieren (in Österreich im Zulassungsschein), in Deutschland wird's wohl ein ähnliches Dokument geben. Nachdem du ja nicht der Erstbesitzer bist, kann das Datum der Erstzulassung ja nicht dein Zulassungsdatum sein, sondern klarerweise das des Erstbesitzers.
Schau mal nach in den Papieren.
Zur Kulanz......, na ja, wenn du nicht alle Fahrzeuge beim gleichen Händler (??) gekauft hast wird es schwieriger auf Kulanz des Händlers zu hoffen. Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten, Garantie abgelaufen oder nicht, je nach Erstzulassungsdatum.
LG
Prof_Jaguar |
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Arved-H registrierter Benutzer M-W
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Verfasst am: Di 13 Dez, 2016 13:36 Titel: |
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Sehr interessante Thematik...
Ich habe bei meinen Suchen auch einige XFs gefunden wo das Datum der Erstzulassung nicht mit dem Datum der ersten HU (3Jahre später) überein stimmte, bzw manchmal sogar direkt dabei stand das die Garantie schon "aktiviert" wurde...
Folglich muss der Wagen schon ne Weile beim Händler gestanden haben, bevor er verkauft wurde.
Vielleicht ist das bei dir auch der Fall??
Da wäre auch gleich meine Frage, gilt die Neuwagengarantie auch noch wenn der Wagen über einen nicht Jaguarhändler nach 2 Jahren weiterverkauft wird? Und wenn ja, gilt diese Garantie bei jeder Jaguarwerkstatt?
Mit freundlichen Grüßen, Arved |
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GraueKatze registrierter Benutzer Kassel
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Verfasst am: Di 13 Dez, 2016 14:13 Titel: Jaguar Garantie |
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Hallo Arved,
die Jaguar-Garantie läuft ab Tag der EZ unabhängig vom zwischenzeitlichen Verkauf auch über Nicht-Jaguar-Händler (oder privat) und wird von jeder Jaguar-Werkstatt EU-weit akzeptiert. Jedenfalls nach meiner Erfahrung, denn mein XF 3.0 D kam mit 18 Monaten aus Italien, hier gekauft vom freien EU-Händler. Hatte innerhalb der restlichen Garantiezeit von 18 Monaten eine Panne und Jaguar-Assistance hat das sehr flott und kostenlos für mich geregelt.
Im Fall von XF30S sehe ich nur einen winzigen Mangel darin, dass der Verkäufer hätte ausdrücklich darauf hinweisen sollen, dass er als Zweitbesitzer eine so-und-so-viel verkürzte Garantiefrist hat. Im Grunde weiß das aber jeder, der einen Vorführwagen oder einen mit Tageszulassung kauft. Umsonst ist der Preis ja auch nicht günstiger.
Gruß Mike |
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malli66 registrierter Benutzer Grevenbroich
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Verfasst am: Di 13 Dez, 2016 15:18 Titel: |
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Vielleicht ist der Wagen am Anfang mit einer roten Nummer 3 Monate als Vorführer bewegt worden. Dann könnte es schon sein, dass EZ und Garantiebeginn (vom Händler aktiviert) zeitversetzt sind. |
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Sailingblue registrierter Benutzer München
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Verfasst am: Di 13 Dez, 2016 20:04 Titel: |
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Bei meinem (Erstzulassung April 2016, war vorher sicher keine Tageszulassung o.äh.) scheint in der Jaguar-Datenbank auf, dass das Fahrzeug vom Händler bereits im Februar 2016 "aktiviert" wurde. Das bedeutet, dass auch die Service-Warnung bereits im Februar erscheinen wird. |
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rawsiebers registrierter Benutzer Halle/Saale
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Verfasst am: Di 13 Dez, 2016 20:43 Titel: |
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Auf der Website heißt es: Jeder neue Jaguar ist durch diese Garantie geschützt, die ab dem Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs / Übergabe des Fahrzeugs an den Erstbesitzer (was zuerst eintritt) gültig ist.
Insoweit müsste der Erstkäufer befragt werden, wann ihm das Fahrzeug übergeben wurde, ob die Erstzulassung erst nach dem Besitzübergang war oder, oder, oder. Jedenfalls muss der Anspruchsteller darlegen, wenn er meint, dass seine Ansprüche noch in die Garantiezeit fallen. Insoweit nicht herumspekulieren, sondern den Ersthalter kontaktieren. |
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GraueKatze registrierter Benutzer Kassel
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Verfasst am: Di 13 Dez, 2016 21:25 Titel: Klartext gibt es auch in Verträgen |
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XF30S schreibt in seinem ersten Post, dass er einen Gebrauchtwagen-Kaufvertrag unterschrieben hat. Da kann er nicht erwarten, dass die Neuwagengarantie wieder frisch zum Datum der Zweitzulassung mit vollen drei Jahren anläuft. Bei aller Liebe ...
Gruß Mike |
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fencer registrierter Benutzer Krefeld
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Verfasst am: Mi 14 Dez, 2016 9:47 Titel: |
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Hallo Mike,
das erwartet er auch nicht.
XF30S schreibt: Gebrauchtwagenvertrag mit eingetragener EZ 10.01.2014. Garantiebeginn lt. Jaguar Ende Oktober 2013. Das bedeutet für ihn eine kürzere Garantiezeit von ca. 3 Monaten. Fänd ich auch nicht so prickelnd.
Viele Grüße
Michael |
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