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Jaguar Classic & New Car Forum Größtes Jaguarforum weltweit in deutsch - gegründet 1997 |
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Autor |
weitere Bemerkungen |
gunar registrierter Benutzer
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Verfasst am: So 02 Dez, 2001 12:31 Titel: Kaufen ohne Fahrzeugbrief ?? |
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:-/
Wenn ich mir einen XJ 6 Ohne Fahrzeugbrief kaufe auf was sollte ich da achten und wie bekomme ich einen neuen
brief ??????
Danke
Gunar |
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ruediger registrierter Benutzer hier
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Verfasst am: So 02 Dez, 2001 13:18 Titel: Re: Kaufen ohne Fahrzeugbrief ?? |
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Ohne KFZ - Brief ist ein gutgläubiger Erwerb nicht möglich. Du mußt davon ausgehen, dass der Verkäufer nicht über den PKW frei verfügen kann (evtl Bankfinanzierung).
Neue Briefe gibt es bei der Zulassungsstelle auf Antrag. Evtl da mal nachfragen, die müssten genaueres wissen, wie man vorgeht.
Wo ist der Brief denn abgeblieben, was sagt der Verkäufer? |
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gunar registrierter Benutzer
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Verfasst am: So 02 Dez, 2001 13:31 Titel: Re: Kaufen ohne Fahrzeugbrief ?? |
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Ja, danke werde ich versuchen.
Das Problem ist, daß der gute Mann in den Jahren den Brief verlegt hat ( BJ 1973 )
mhh nochmals Danke
Gunar |
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Driver registrierter Benutzer 56112 Lahnstein
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Verfasst am: So 02 Dez, 2001 18:33 Titel: Re: Kaufen ohne Fahrzeugbrief ?? |
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Hallo Gunar,
du mußt dir den Verlust des alten Briefes vom Besitzer bescheinigen lassen. Das Problem ist,du weißt nicht sicher,ob es der letzte Besitzer ist! ;D
Daher auf alle Fälle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim KBA anfordern. Außerdem lässt sich ja hoffentlich herausfinden,wo das Fahrzeug zuletzt zuglassen war;dort auf der Zulassungsstelle nachforschen.
Dazu gab es mal einen Artikel in der Oldtimer-Markt.
Viele Grüße,
Harald |
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Gast
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Buddy registrierter Benutzer Raum Idar-Oberstein/Kreis Birkenfeld
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Verfasst am: Mi 19 Dez, 2001 20:37 Titel: Re: Kaufen ohne Fahrzeugbrief ?? |
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Hallo Gunar,
die Unbedenklichkeitsbescheinigung allein hilft meines Erachtens nicht allein. Bei mir hat die
Zulassungsstelle eine Auflassung veranlasst - d. h. das Fahrzeug wird ausgeschrieben (wo
weiß ich auch nicht) und der Besitzer des Briefes muss sich melden. Tut er das nicht inner-
halb einer bestimmten Frist, verliert er sein Recht an dem Fahrzeug.
Bei der Ausstellung eines neuen Briefes wird das dann entsprechend darin vermerkt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung sollte zumindest die Absicherung vor einem Kauf sein.
Ich erinnere in dem Zusammenhang an den Rechtsstreit, bei dem einem Käufer eines
Schrott - 300 SL nach der Restaurierung (über 200.000 DM Kosten) 10 Jahre später der
Brief präsentiert und die Hergabe des Fahrzeugs verlangt wurde. Erst beim OLG wurde die
Klage abgewiesen und dem Restaurateur das Besitzrecht zugesprochen.
Fazit: Vorsicht beim Kauf!!!!!
Freundliche Grüße an die Katzen
Buddy |
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Hilfreiche Werkstätten und Club-Favoriten, von Mitgliedern empfohlen:
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