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Autor |
weitere Bemerkungen |
nordcupclassic registrierter Benutzer delitzsch
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Verfasst am: Do 29 Okt, 2015 16:46 Titel: H-Kennzeichen - (ab wann ganz genau) |
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Hallo liebe Katzenfreunde ,
da nun im nächsten Jahr das H-Kennzeichen ins Haus steht , mal eine Frage an Euch alle .
Wie wird das in euren Landkreisen gehandhabt ?
1. H-Kennzeichen mit dem Tag der Erstzulassung
2. H-Kennzeichen mit dem Tag der Herstellung oder
3. H-Kennzeichen mit Beginn des neuen Jahres
Ich habe auf Oldtimertreffen tatsächlich gehört , daß manche Landkreise bereits mit Beginn des neuen Jahres das H er-
teilen . Bsp.: EZ 15.08.1985, Erteilung bereits im Januar diesen Jahres .
Wie sind da eure Erfahrungen ?
Beste Grüße |
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Dirk Albrecht registrierter Benutzer 25364 Brande-Hörnerkirchen
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Verfasst am: Fr 30 Okt, 2015 12:10 Titel: Genau 30 Jahre nach Tag der Erstzulassung |
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Hallo nordcupclassic,
ich kenne nur die Regelung Nr. 1, sprich taggenau 30 Jahre nach der Erstzulassung, d.h. in Deinem Beispiel 15.08.2015. So handhabt es meines Wissens auch mein Landkreis Pinneberg.
Sollte es bezüglich Regelung 3, sprich grundsätzlich am 01.01. bzw. 02.01. 30 Jahre nach dem Erstzulassungsjahr eine neue Richtlinie geben, wäre auch ich an Informationen darüber außerordentlich interessiert.
Regelung Nr. 2, sprich Tag der Herstellung, gibt es definitiv nicht, entscheidend ist immer die Erstzulasung und nie das Produktionsdatum. Einzige Ausnahme wäre ein ggf. noch nie zugelassenes Fahrzeug.
Viele Grüße
Dirk |
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OPA registrierter Benutzer Mittelpunkt Deutschlands
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Verfasst am: Di 03 Nov, 2015 13:21 Titel: |
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Hallo Jörg
Am 31.10.15 habe ich nun das H für meinen ollen Kater bekommen. 30 Jahre muß er sein. Ich hatte auch gedacht, daß das Baujahr entscheident ist, es gilt der Tag der Erstzulassung, erst danach ist die Umschreibung zum Oldtimer möglich. Die ganze Protzedur ist auch sehr vereinfacht worden, diese Kleinigkeitskrämerei wie es vorher war hat man abgeschafft. Die Umschreibung zum Oldtimer zieht auch gleich den TÜV mit. Beides wird immer zusammen gemacht, es sei denn, dass der TÜV erst bis vier Wochen alt ist. Die Umschreibung zum Oldtimer darf auch nur von extra geschulten
Prüfern gemacht werden. Die Umschreibung zum Oldtimer kostet im Gesamtpaket 116,00 €. Eine Zustandsnote wird nicht mehr
vergeben. Dies kann nur ein Oldtimergutachten. Es gibt Versicherungen die auf ein solches Gutachten bestehen um den
Versicherungswert zu ermitteln. Mir hat ein KFZ Sachverständiger einen Wert von 24000,00 € attestiert.
Der Prüfer hat gesagt, ein solches Auto hat er ganz ganz selten gesehen. In den nächsten Tagen werde ich die neuen Kenn-
zeichen abholen und den Kater damit dekorieren.
Gruß an Deine liebe Gattin
Peter
XJ-S V12 / 85 |
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nordcupclassic registrierter Benutzer delitzsch
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Verfasst am: Di 03 Nov, 2015 21:13 Titel: |
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Hallo Peter , erstmal danke für deine ausführliche Erklärung . Es freut mich , daß dein alter Kater nun das H tragen darf .
Ich muss also bis August warten , hab auf den Landratsamt angerufen .
Versichert ist mein Kater bei OCC .Die wollen Gutachten erst ab einen bestimmten Wert , so ab 40.000 .
Hoffe , wir sehen uns nächstes Jahr wieder mehr .Grüße habe ich ausgerichtet.
Grüße zum Mittelpunkt Deutschlands |
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OPA registrierter Benutzer Mittelpunkt Deutschlands
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Verfasst am: Fr 06 Nov, 2015 11:46 Titel: |
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Hallo Jörg
Ein paar Kleinigkeiten hatte ich vergessen.
Die DEKRA prüft das Auto auf Funktionalität, Beschaffenheit und Originalität. Wie schon gesagt ist es sehr vereinfacht worden.
Du erhälst ein vierblättriges Schriftstück wo alle Prüfkriterien mit den Ergebnissen verzeichnet sind. Diese müssen dann
bei der H-Zulassung vorgelegt werden.
Des weiteren brauchst du eine EVB Nr. Diese bekommst nur durch Vorlage eines KFZ -Gutachtens, dass den Wert und die
Zustandsnote des Fahrzeuges aussagt. Dies ist wichtig im Schadensfall, damit aus einem 4- Zustand nicht 1 gemacht werden muß. Hat der zu versichernde Oltimer einen Wert über 50000,00 € ist ein großes Gutachten fällig. Kostenpunkt 840,00 €, unter 50000,00 kommt ein kleines Gutachten zum Tragen, kostet 260,00 €. Des weiteren sollte ein versicherter Alltags- Pkw nachgewiesen werden. Hier soll Missbrauch zum Alltagsauto vorgebeugt werden. Der Fahrer des Oltimer soll 23 Jahre alt sein und eine jährliche Laufleistung muß auch angegeben werden.
Trotz allem kann es vorkommen, dass Versicherungen noch irgendwelche Anforderungen stellen.
Alles geht nicht von heut auf morgen, plane viel Zeit ein, du bist nur Bittsteller in deren Augen.
Allein bei der DEKRA habe ich 8 Anläufe gebraucht ehe sich ein Prüfer gefunden hat. Da die DEKRA keine Termine für ein
solches Anliegen vergibt und dieser Prüfer nur vier Stunden in der Woche da ist, kommt es vor, dass schon mehrere
Autos vor dir sind und du nicht mehr dran kommst oder du bist der Erste und der Prüfer ist nicht da.
Aber vielleicht ist nächstes Jahr alles anders.
Grüße ins Schokoladenland und an die Gattin
Peter
XJ-S V12 / 85 H |
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