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XK120-150, D Type, E-Type, MK, 420(G), S-Type  >>  Oldtimer Verzollung beim Import aus der Schweiz?
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Autor weitere Bemerkungen
Micha_H
registrierter Benutzer
Kreis Düren, NRW



Verfasst am: So 21 Aug, 2016 9:52    Titel: Oldtimer Verzollung beim Import aus der Schweiz?  

Hallo,

ich habe ein interessantes Auto in der Schweiz gefunden und informiere mich gerade mal über die Importgegebenheiten.

Hat jemand von Euch das seit dem 1.1.2014 mal gemacht? Ich frage, da die Informationen für mich leicht widersprüchlich sind.

Zum einen gibt es die Klarstellung des Bundesministeriums vom 1.1.2014, dass Oldtimer (sofern alt genug usw..) mit 7% verzollt und besteuert werden, wenn sie aus dem nicht EU-Ausland sind.

Siehe auch: http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/neue-regelung-f%C3%BCr-die-einfuhr-von-oldtimern

Zitat:
Das Bundesministerium für Finanzen teilte nun mit, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2014 eine neue und klarere Formulierung aufgenommen wird. Ziel einer überarbeiteten Version sollte die Gleichbehandlung in allen Mitgliedsstaaten der EU bei der Einfuhr von Oldtimern aus dem nicht-europäischen Ausland (Drittländern) sein. Dies bedeutet, dass für „Sammlerkraftfahrzeuge“ (Oldtimer), die die nachfolgend beschriebenen Kriterien erfüllen, im Falle der Einfuhr lediglich 7 % Einfuhrumsatzsteuer fälli

Jedoch sind ADAC und die Oldtimergalerie Toffen da weit vorsichtiger, jeweils auf Seiten die speziell auf die Schweiz bezogen sind, also so genannte EFTA-Staaten:

http://www.oldtimergalerie.ch/images/Merkblatt%20f%FCr%20deutsche%20Kunden%20zum%20Import%20von%20Oldtimern%20aus%20der%20Schweiz.pdf

https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/import-export/Import_EFTA-Staaten/default.aspx?prevPageNFB=1

Zitat vom ADAC:
Für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt und als historisch wertvoll im Sinne einer Antiquität zu betrachten sind („sammlungswürdig“), kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz von insgesamt nur 7 % (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) festlegen. Der ermäßigte Abgabensatz wird jedoch in den meisten Fällen nur für Fahrzeuge festgelegt, die vor 1950 gebaut wurden. Zusätzlich müssen diese Fahrzeuge bestimmte Eigenschaften erfüllen. Diese Sammlungsstücke müssen verhältnismäßig selten, von geschichtlichem Wert, Gegenstand eines Spezialhandels sein oder Rennfahrzeuge mit bedeutenden sportlichen Erfolgen oder einen wesentlichen technischen Fortschritt darstellen.

Da nun ein E-Type schwerlich von 1950 gebaut sein kann, mache ich mir etwas Sorge, dass am Ende auf einen nicht unerheblichen Betrag die 19% EInfuhrumsatzsteuer fällig werden, dann ist der Deal nicht attraktiv.

Hat jemand in der letzten vier Jahren da Erfahrungen gemacht? Gibt es da einen Unterschied zwischen EU Ausland und EFTA Staaten, wie Schweiz oder Norwegen? Oder hat der ADAC da nach 4 Jahren immer noch alte Informationen online?

Gruß
Michael
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Dirk Albrecht
registrierter Benutzer
25364 Brande-Hörnerkirchen



Verfasst am: So 21 Aug, 2016 12:32    Titel: Erfahrungsbericht  

Hallo Michael,

hier im Forum gibt es einen Erfahrungsbericht. Es geht zwar um einen "neueren" S-Type und nicht um einen Oldtimer, aber da ein E-Type ja auch nicht vor 1950 gebaut wurde, dürfte es keine Unterschiede geben:

http://www.jaguar-forum.de/forum/viewtopic.php?t=54838
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jphdittmar
registrierter Benutzer
hannover



Verfasst am: So 21 Aug, 2016 13:54    Titel:  

Das ist nicht mehr so ganz aktuell.
Früher wurde alles über Holland importiert weil die Einstufung als historisch wichtiges Fahrzeug in Deutschland nicht mal für einen 300 sl galt , in Holland aber für jeden Spitfire.
Inzwischen seit 2014 ist das aber EU weit vereinheitlicht und die Regeln sollte jeder e-Type erfüllen wenn er nicht modernisiert wurde.

Soll heißen kein Zoll und die erniedrigte einfuhrumsatzsteuer von 7 %.

Kann man bei Google nachlesen,
Dieses ist mein Wissensstand aber eine definitive Auskunft sollte der Zoll geben können.

Jens
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Chris R.
registrierter Benutzer
Düsseldorf



Verfasst am: Mo 22 Aug, 2016 7:13    Titel: Ich habe kürzlich  

ein Schiff aus einem nicht EU-Land importiert (Gibraltar). Dabei war der Zoll unerbittlich und hat 19% Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Zudem mußte ich ein Gutachten über den Warenwert beibringen.
Auf meine Frage, ob das auch bei Oldtimern gelte, kam die klare Antwort: Ja, natürlich. Schließlich handelt es sich dabei schlicht m den Import von EUSt-pflichtigen Waren, das Alter derselben spielt keine Rolle. Nur bei Einfuhr aus einen EU-Land fällt keine EUSt an. Malta ist dazu ein interessanter Platz (7%).

Im Zweifel würde ich bei der einfuhrbetroffenen Zolldienststelle nachfragen und mir eine verbindliche Erklärung geben lassen.
Der Import muß ohnehin über einen Zollagenten durchgeführt werden und das Fahrzeug am Zollort der Einfuhr (also beim Grenzübertritt) sofort "gestellt", d.h., dem Zoll zur Inaugenscheinnahme vorgeführt werden.
Wer meint, er könne die Gestellung umgehen oder den Importvorgang am Wohnort beim Zoll abwickeln, oder das Ganze nach ein paar Tagen machen, handelt sich u.U. nicht unerhebliche Strafgebühren ein, die im Ermessen der Behörde liegen.

Also besser immer schön an die Regeln halten.Bei Steuern versteht der Staat und seine Organe keinen Spaß.

Bastlergrüße
Chris R.
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Jaxman
registrierter Benutzer
Salzburg



Verfasst am: Mo 22 Aug, 2016 10:13    Titel:  

Auf dieser Seite ist der Import nach Österreich beleuchtet, aber gerade was die Schweiz betrifft sind sicher ein paar gute hinweise drinnen (Präferenznachweis) etc. Dann seht ihr auch mal wie arm wir hier sind und was Deutschland für en Paradies ist!

http://www.xkjaguar.com/gebraucht-jag-import-zoll-nova-co2-steuer-in-oesterreich/

M. Divischek: Zoll für PKW sind 10% und Einfuhrumsatzsteuer sind 20% – den Zoll kann man sich mit einem so genannten „Präferenznachweis“ ersparen, die Einfuhrumsatzsteuer ist aber jedenfalls zu bezahlen ausgenommen es existiert eine Ausfuhrerklärung (dann kann ggf. die bezahlte ausländische MWSt refundiert werden). Als Bemessungsgrundlage für Zoll gilt der Netto Kaufpreis inkl. Frachtkosten bis zur EU-Außengrenze. Für die EUSt ist die Bemessungsgrundlage der Netto Fahrzeugwert+Transportkosten zur Außengrenze+Zoll

gruß
Jax
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Micha_H
registrierter Benutzer
Kreis Düren, NRW



Verfasst am: Mo 22 Aug, 2016 21:34    Titel:  

Hi,

Danke für die Hinweise, einiges davon hatte ich auch gefunden.

Doch ganz konkret:

Oldtimer aus dem nicht EU Ausland: 7%, ich glaube das ist eindeutig, siehe Oldtimer-Markt Link ganz oben. Wurde mir so auch von einer auf US-Importen spezialisierten Spedition bestätigt, die den Zoll mit abwickeln.

Alles, was nicht Oldtimer ist, also jünger als 30, da gelten andere Regeln, nur bei Oldtimern greift der Zolltarif 9705 "Sammlerstücke".

Aber: Wird das beim Grenz-Zollamt an der Schweiz auch so gesehen wie die OM und bestimmt 5 weitere Quellen, in Bezug auf den Schrieb vom Bundesministerium, schreiben.

Oder sind die, wiel EFTA Staat, "besonders" und legen das so scharf aus wie der ADAC bis heute schreibt?

Ich werde wohl vorher den Zoll fragen müssen.

Danke
Gruß
Michael
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kuhno
registrierter Benutzer
Schöneck bei Frankfurt



Verfasst am: Di 23 Aug, 2016 10:49    Titel:  

7% - das ist amtlich - hab einige in den letzten 3 Jahren aus CH importiert und in Basel mit 7% verzollt.
Die wissen das und machen das ohne weitere Nachfrage, ist problemlos selbst durchzuführen

Gerd
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Vikinger
registrierter Benutzer
Eschweiler



Verfasst am: Do 25 Aug, 2016 1:01    Titel:  

Ich habe vor 2 Wochen meinen S2 in Norwegen gekauft und über Deutschland nach Luxemburg eingeführt.

Die Verzollung ist immer an der ersten EU Grenze vorzunehmen, jedoch scheinen noch immer nicht alle EU Länder die Einfuhr von Oldtimern nach Warencode 1905 zu gestatten. Schweden und Dänemark ziehen z.B. nicht mit und verrechnen angeblich weiterhin die volle MwSt. Mittels T1 Transitverfahren kann man allerdings das Problem umgehen und die Verzollung an einer Anderen Zollstelle im EU Inneren vornehmen. Bei Grenzübertritt CH/DE stellt sich diese Problematik nun weniger.

In Deutschland läuft die Zollabwicklung nach 1905 inzwischen einwandfrei, sofern das Auto zu 100% original ist (Restaurierung ist gestattet), älter als 30 Jahre, nicht mehr in gleicher oder ähnlicher Form hergestellt und nicht zum ursprünglichen Einsatzzweck (nicht Alltag sondern Sammler) genutzt wird. Die Zollanmeldung erfolgt elektronisch und muss daher über eine Zollagentur erfolgen. Bereits bei der Anmeldung muss der Warencode 1905 gewählt werden. Am besten sucht man eine Zollagentur mit angemessener Erfahrung mit Oldtimereinfuhren.

Um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich mich für einen EU Grenzübertritt in Deutschland beschlossen und die Fähre von Oslo nach Kiel genommen. Die Einfuhr wurde über die Zollagentur Celle abgewickelt, alles lief einwandfrei mit 7% MwSt.

http://s2a78339a5d26ff98.jimcontent.com/download/version/1457967441/module/12542909523/name/Zoll-9705-2016.pdf
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Chris R.
registrierter Benutzer
Düsseldorf



Verfasst am: Do 25 Aug, 2016 8:23    Titel: Da sieht man's wieder  

Fragt man zwei bekommt man zwei Antworten, die nicht zwingend sinngleich sein müssen.

Mir wurden die 19% genannt. Das lag dann aber wohl an den Coopercraft-Bremsen, die nicht als Originalteile oder -Ersatzteile gelten. Dumm gelaufen. Es lohnt sich also gena hinzusehen, was man im Ausland kaufen will.

Bastlerfrüße
Chris R.
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Micha_H
registrierter Benutzer
Kreis Düren, NRW



Verfasst am: Do 25 Aug, 2016 20:48    Titel:  

Hi,

sorry, das ich hier den Laden verrückt mache, um dann doch in Deutschland zu kaufen.

Thema ist durch, sein 2h haben wir Familienzuwachs und eine weitere Katze.

Nächste Woche kommt ein ´67 2+2 dazu :-)))))))))

(PM wenn sich jemand für den ´66 2+2 LHD Automatic in CH interessiert)

Danke
Gruß
Michael
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