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Autor |
weitere Bemerkungen |
DoktorWarnick registrierter Benutzer Abensberg
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Verfasst am: Fr 22 Nov, 2002 22:53 Titel: Oldtimer als Geschäftsfahrzeug ? |
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Hallo, die Idee von Chris, den Oldtimer als Geschäftsfahrzeug mit dem niedrigen Eigennutzungsgegenwert vorteilhaft zu nutzen, lässt mich nicht mehr los... und u.a. fallen denn ja beim Oldtimer stets mehr Reparaturkosten an, wie an dem bisherigen Geschäftsfahrzeug...und wenn dann, dann soll sich das ja schon "rechnen"...
Meine Frage: Was kostete der E-Type 4,2 Serie 1.5 Coupe 2+2 Baujahr 1968 damals (in Pfund ? wie war damals den ca. der Umrechnunskurs ?)
Tausend Dank im Voraus ! mal schauen, wie der Steuerberater so reagieren wird, hmmm.....
Michael |
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Gast
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Verfasst am: Sa 23 Nov, 2002 2:24 Titel: Re:Oldtimer als Geschäftsfahrzeug ? |
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Hallo Michael,
angegeben wird der E 1968 mit 30.250,- DM |
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DoktorWarnick registrierter Benutzer Abensberg
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Verfasst am: So 24 Nov, 2002 1:18 Titel: Re:Oldtimer als Geschäftsfahrzeug ? |
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Kai, recht vielen Dank für die Mühe des Nachschlagens ! |
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NCC1701DATA registrierter Benutzer Duisburg
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Verfasst am: Mo 25 Nov, 2002 0:09 Titel: Re:Oldtimer als Geschäftsfahrzeug ? |
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Hallo.
Wichtig ist doch nicht was der Steuerberater dazu sagt, sondern nur was das Finanzamt bei einer Steuerprüfung dazu meint. Aber was soll es da schon zu kritisieren geben?? Die Steuergesetzgebung ist doch an dieser Stelle eindeutig: Besteuerung nach dem Bruttoneuwert. Und nur weil Du eine "alte Gurke" fährst, kann Dir das FA doch nichts. Habe vor einiger Zeit einen interessanten Artikel in der Wirtschaftswoche (meine ich zumindes) gelesen. Meinen MK II nutze ich auch als Firmenwagen. By the way: Stimmt es eigentlich, daß der damals (1966) so um die 19.000,-- DM gekostet hat, wie ich ihn einfach mal so angesetzt habe?? Gibt es ausser der fernmündlichen Auskunft von Jaguar Deutschland irgendwo etwas schriftliches dazu?? Also: Auf jeden Fall versuchen!!!!!!!
Gruß,
Thomas |
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DoktorWarnick registrierter Benutzer Abensberg
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Verfasst am: Mo 25 Nov, 2002 18:57 Titel: Re:Oldtimer als Geschäftsfahrzeug ? |
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Hi, Thomas,
auch Dir ein Dankeschön für die moralische "Starthilfe"... die Geschichte war folgende:
Da hatte ich damals 1999 den (frisch erworbenen) XKR drinne, und plötzlich mussten wir (mein Zwillingsbruder und ich, mein Bruder hatte sich damals einen 911er angeschafft) Fahrtenbuch (!!) über 12 Monate hinweg führen, weil dem Herrn FA-Beamten die Dinger "zu teuer" waren... . Das haben wir dann "logisch korrekt und fehlerfrei" gemacht und dann hatte der FA-Mensch seinen >50% -Betriebsanteil, dann war alles wieder "gut".
Jetzt hätte ich da einen E-Type, wo ich den geringen Anschaffungspreis von € 19.000 [auf (hoffentlich nur) 3 Jahre] aber immerhin alle Restaurierungskosten (heuer ca. € 4500,-) gleich im ersten Jahr ganz abschreiben kann.... ... Da wird dieser sicher wieder einen Hals bekommen (Neid?) und auch da seine Bedenken anmelden... aber wie Du schon bescheinigst, rein rechtlich, wenn das völlig korrekt wäre, dann kann er eben nichts ablehnen .... na gut... ich werde berichten
Michael
P.S.: Unser Steuerberater war in seinem erseten Job auf der "anderen Seite" tätig und ist daher sehr vorsichtig, was die subjektive Seite seiner ehemaligen Kollegen angeht. Er meint dann stets, dass wäre insofern nötig, als dass man, sollte man zuuuu "dreiste Mannöver fahren", ansonsten bei den Finanzbeamten immer gleich mit hoch sensiblen Alarmglocken im Hinterkopf bearbeitet wird... |
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NCC1701DATA registrierter Benutzer Duisburg
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Verfasst am: Di 26 Nov, 2002 0:23 Titel: Re:Oldtimer als Geschäftsfahrzeug ? |
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Hallo nochmal.
Da hast Du ja einen scharfen (und vermutlich schlicht und einfach neidischen) Finanzbeamten erwischt. Meinen Glückwunsch. Aber grundsätzlich kannst Du doch als Firmenwagen das Fahrzeug Deiner Wahl fahren. Die einzige Einschränkung würde ich mit dem Wort "Verhältnismäßigkeit" umschreiben. Ich weise auf das mehr oder weniger berühmte Beispiel des Bäckermeisters hin, der mit dem Ferrari seine Brötchen kutschiert. Das ist doch in der Tat dem Finanzamt schwierig zu vermitteln. Außerdem gibt es meine ich mich zu erinnern bereits Grundsatzurteile dazu. Aber ist denn ein Oldtimer aus Sicht des Finanzamtes wirklich weniger einträglich als ein "normaler" PKW? (Achtung: Bandwurmsatz folgt!) Weniger Einnahmen durch die günstige Oldtimerversicherung, die niedrigere Kfz-Steuer bei H-Zulassung, den geringer zu versteuernden Privatnutzungsanteil und die sofortige Absetzbarkeit der oftmals vielen Reparaturen stehen doch erhebliche Mehreinnahmen durch höheren Benzinverbrauch, die Besteuerung des nach der Abschreibung bedingt durch nicht (oder nur gering) vorhandenen Wertverlust hohen Veräußerungsgewinns (bzw. wenn der Wagen noch länger genutzt wird keine weiteren Abschreibungen auf den Fahrzeugwert) entgegen. Wahrscheinlich habe ich noch vieles vergessen, aber ich meine, daß der Unterschied zum normalen Auto für das FA nicht so groß ist, wie es auf den ersten Blick aussieht. Bleibt also letztenendes mal wieder nur der Neidfaktor. Immerhin ist das Auto in Deutschland das vielleicht größte Neidobjekt - und damit müssen wir in einem Jaguar-Oldtimer eben immer ein Stückchen weit leben...
Gruß,
Thomas |
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Henning registrierter Benutzer 08134 Langenweissbach
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Verfasst am: Di 26 Nov, 2002 6:43 Titel: Re:Oldtimer als Geschäftsfahrzeug ? |
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Die Idee ist nicht neu und wird auch schon von diversen Firmen im Internet angeboten, allerdings als Leasing.
http://www.sagittaleasing.de/
http://www.uk-leasing.de
Und als Leasing-Fahrzeug sollte es dem Fiskus schon zu verkaufen sein.
Henning |
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Chris R. registrierter Benutzer Düsseldorf
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Verfasst am: Di 26 Nov, 2002 14:07 Titel: Re:Oldtimer als Geschäftsfahrzeug ? |
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Hallo Michael, bei mir läuft diese Schiene nun zum zweiten Mal. Der erste Oldtimer ist bereits abgeschrieben und wieder entnommen. Zur Entnahme genügt der Verkauf des Wagens (dann der VK-Preis) oder wie bei mir ein Wertgutachten. Wir haben zum Gutachtenwert entnommen. Dieser Entnahmewert liegt bei einem Oldtimer meistens höher als der Einstandswert, es sei denn man hat die Karre gehörig geschrubbt usw. Das kann natürlich passieren und dann ist logisch auch der Restwert geringer. ;D Man muß halt mal spitz durchrechnen was die Steuer"vorteile" bei 1% versus Entnahmewert letztendlich bringen. Eines bleibt auf jeden Fall: Die Freude am Fahren! Grus Chris R. |
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DoktorWarnick registrierter Benutzer Abensberg
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Verfasst am: Di 26 Nov, 2002 18:31 Titel: Re:Oldtimer als Geschäftsfahrzeug ? |
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Hi, Chris, Den Smily hinter "...dann ist logischerweise der Restwert geringer ;D" kann ich mir sehr gut als Deinen zu dem Zeitpunkt vorhandenen Gesichtsausdruck vorstellen... Mein Steuerbüro hat heute (nach meinem Drängen) bereits nachgegeben und wir machen das so (ab dem Kaufzeitpunkt heuer im Juli), hehe. Ich werde das Auto dann schön weiter restaurieren, allerdings gleichzeitig "gehörig schruppen", sodass in 3 Jahren das Auto gutachtertechnisch höchstwahrscheinlich ziemlich fertig sein sollte, was sich wohl in einem neutralen Gutachten bestätigen lassen wird ... .
Bis demnächst Michael |
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