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XK120-150, D Type, E-Type, MK, 420(G), S-Type  >>  Servolenkung E-Type
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Autor weitere Bemerkungen
Nichtschwimmer
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Mannheim



Verfasst am: So 27 Nov, 2016 18:14    Titel: Servolenkung E-Type  

SNG bietet ein Power Steering Converstion Kit an. http://www.sngbarratt.com/ProductDetails.aspx?id=30b718f9-e2c9-4980-a7ef-f1bc676d11b0 Was ist davon zu halten?

Udo
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Facelvega
registrierter Benutzer
Kusel



Verfasst am: Mo 28 Nov, 2016 8:14    Titel: Servolenkung für E  

hallo,
ich habe die EZ powersteering bevorzugt, weil sie einfacher zu installieren ist und keine Hydraulik besitzt.
Gruss Alfred
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Nichtschwimmer
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Mannheim



Verfasst am: Mo 28 Nov, 2016 18:57    Titel:  

Überlege ich mir auch. Da das Auto ohnehin bis auf die letzte Schraube zerlegt ist, spielt der einfache Einbau keine Rolle. Hattest du Probleme mit H-Kennzeichen und TÜV? Hat die Lenkung ABE oder braucht sie keine?
Udo
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kuhno
registrierter Benutzer
Schöneck bei Frankfurt



Verfasst am: Mo 28 Nov, 2016 20:09    Titel:  

Hallo Udo, ich habe auch die EZ Powersteering im MK7M, der Einbau ist kein großer Aufwand, wenn man sie ausschaltet, ist es wieder die Serienlenkung, kein Problem mit dem TÜV.
Durch die geschwindigkeitsabhängige -und auch noch einstellbare- Wirkung ist sie wirklich sensationell angenehm.
Gerd
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Kickstarter
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Ludwigsburg



Verfasst am: Di 29 Nov, 2016 16:22    Titel:  

Nachfragen bei TÜV und DEKRA nach der elektrischen Servolenkung ergaben immer die gleiche Antwort:
WIrd nicht eingetragen, es sei denn eine Freigabe von Jaguar wird vor gelegt oder eine ABE für die Lenkung, in der explizit auch meine Katze enthalten ist.
Begründung: Ohne o.g. Unterlagen ist nicht nach gewiesen, das die Festigkeit der Lenkungsteile ausreichend ist für den Betrieb mit der elektrischen Zusatzkraft.
Zum H-Kennzeichen: Ist kein zeitgenössischer Umbau, deshalb ist H nicht möglich.

Nachfragen nach Einbau der in der Serie2 lieferbaren Servolenkung in Serie 1 und 1.5: Kein Problem, wenn orginal Jaguar-Teile, das braucht auch nicht eingetragen zu werden.
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kuhno
registrierter Benutzer
Schöneck bei Frankfurt



Verfasst am: Di 29 Nov, 2016 16:29    Titel:  

EZ Power hat ein TÜV Gutachten, mein TÜV hatte kein Problem damit.

Ausserdem - wer viel fragt, kriegt viel Antwort, die Dinger sind nachher fast unsichtbar und können abgeschaltet werden, so dass die Lenkung wieder wie im Original funktioniert.
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Nichtschwimmer
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Mannheim



Verfasst am: Di 29 Nov, 2016 16:53    Titel:  

So ahnungslos wie sich die Helden vom TÜV bei der Vollabnahme meines Pontons angestellt haben, wird die Lenkung ohnehin niemandem auffallen. Die sind staunend um das Auto rumgelaufen, dann waren nur noch die Fahrgestellnummer und die Reifengrößen wichtig.

Udo
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Kickstarter
registrierter Benutzer
Ludwigsburg



Verfasst am: Di 29 Nov, 2016 22:36    Titel:  

Ja, das Gutachten von EZ Power, das die bzw. der Importeur mir auf der Retro dieses Jahr gaben, bestätigt nur, das der Laden nach ISO9000ff zertifiziert ist und sonst nix. Hab ich extra vom TÜV auf der Messe prüfen lassen, da ich mir auch gerne so eine Lenkung ein bauen würde.

Klar, kann man ein bauen und damit fahren auch ohne Eintrag in die Papiere. Allerdings im Ernstfall heißt das: Fahren ohne Betriebserlaubnis.
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Woolfi
registrierter Benutzer
Dreieich / Frankfurt



Verfasst am: Mi 30 Nov, 2016 21:05    Titel:  

Mir wurde lette Woche von einem sehr Erfahrenen Jaguar-Oldtimerwerkstättenbetreiber gesagt, dass es große Probleme mit der elektrischen Lenkung und einer H Einstufung des Fahrzeuges gibt.
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Gatza
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kuhno
registrierter Benutzer
Schöneck bei Frankfurt



Verfasst am: Mi 30 Nov, 2016 21:14    Titel:  

Tja - ich hatte keine :-)
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daimler-v8
registrierter Benutzer
Dortmund



Verfasst am: Mi 30 Nov, 2016 22:18    Titel: Lenkung  

JA, ich auch nicht - einmal TÜV zweimal Dekra.
Gruss Daimler-V8
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Facelvega
registrierter Benutzer
Kusel



Verfasst am: Do 01 Dez, 2016 13:33    Titel: Servolenkung für E  

hallo,
ich habe eine EZ-powersteering in einer 62 Corvette eingebaut und ein H-Kennzeichen erhalten.
Der E-Motor ist von der Grösse wie ein Lüftermotor am Kühler und nach dem Einbau unter dem Armaturenbrett nicht sichtbar, es sei denn man krabbelt bis tief hinein.
Im abgeschalteten Zustand verhält sich die Lenkung wie vor dem Einbau, man muss ja nicht den TÜV-Mann mit der Nase auf Ungereimtheiten stossen. Wenn man extrem genau wäre, so würden sicherlich bei fast jedem Auto einige unpassenden Teile zu finden sein.
Im übrigen kommt es auch immer auf den Prüfer an, von denen einige päpstlicher sein wollen als der Papst.
Gruss
Alfred
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registrierter Benutzer
Ludwigsburg



Verfasst am: Fr 02 Dez, 2016 21:31    Titel:  

Also dann mal Butter beim Fisch: Wer hat die elektrische Servolenkung eingetragen bekommen?
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jphdittmar
registrierter Benutzer
hannover



Verfasst am: Sa 03 Dez, 2016 8:22    Titel:  

Eine nicht eingetragene Änderung an der Lenkung ist genauso illegal wie am Motor. Die Folgen wenn etwas passiert sind nicht anders als bei einem nachgerüsteten und nicht eingetragenen kompressor.
Wenn man sie denn eingetragen bekommt bleibt das Problem mit dem h Kennzeichen. Solche Umbauten sind definitiv nicht regelkonform. Bei Umbauten die zur Steigerung der Sicherheit oder Reduktion der Umweltbelastung führen kann man vielleicht noch diskutieren, aber selbst ein nachrüstkat ist heute eigentlich nicht mehr i.O. (War mal anders).
Jens
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kuhno
registrierter Benutzer
Schöneck bei Frankfurt



Verfasst am: Sa 03 Dez, 2016 9:44    Titel:  

Ich bin nicht der Typ des vorauseilenden Gehorsams.

War schon nach dem Einbau zweimal beim TÜV - Null Probleme, wie die anderen die sie haben auch.
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Chris R.
registrierter Benutzer
Düsseldorf



Verfasst am: Sa 03 Dez, 2016 10:03    Titel: Mann eh...  

Das Abo in der Muckibude ist doch erheblich billiger. Ich weiß nicht was Ihr habt, wozu braucht man eine Servolenkung im E?
Die ist doch nur nötig, wenn man von der Servolenkung im Cayenne Turbo Muskelschwund bekommen hat.
Der E lenkt sich doch so fein, das ist doch nun wirklich überflüssig. Vom Ärger mit TüV und H-Gutachten ganz abgesehen.

Wenn der Wagen bereits ein H hat, mag es sein, daß die Änderung dem unbedarften und von der Schönheit geblendeten TüVler nicht auffällt. Bei der Erstellung eines H-Gutachtens fällt das aber sicher durch, 100Pro!
Bastlergrüsse
Chris R.
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kuhno
registrierter Benutzer
Schöneck bei Frankfurt



Verfasst am: Sa 03 Dez, 2016 10:09    Titel:  

Auch das Gutachten ist erneuert, das mache ich alle 2-3 Jahre, das Teil ist nicht sichtbar.
Ich verstehe nicht, das manche so vehement alles mögliche dagegen vorbringen, es ist keine Pflicht zum Nachrüsten. Keiner muss, jeder kann.
Sie hat halt unbestreitbare Vorteile.
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Facelvega
registrierter Benutzer
Kusel



Verfasst am: Sa 03 Dez, 2016 10:19    Titel: Servolenkung E  

Hallo,
ich habe einen E-Type S 1,25 OTS ohne Servolenkung und einen S2 OTS mit werksmäßiger Servolenkung.
Der S2, im übrigen mit einem 5-Gang TREMEC Getriebe, ist wesentlich komfortabler zu fahren im besonderen bei Stadtfahrten sowie auf kurvenreichen Bergstrecken - halt fast wie ein moderner Wagen.

Der eingefleischte Roadsterfahrer mag das anders sehen, aber ich habe meinen S1 OTS verkauft, weil die Sitze ohne ausreichendes Polster und das uralte jaulende Moss-Getriebe mir auf den Geist gingen.
Bei einer Tour über 1000 bis 1500 km Entfernung lernt man die Vorzüge, u.a.der Lenkungunterstützung, gegenüber dem S1 zu schätzen und ich muss mich nicht unnütz quälen nur um beweisen zu wollen, dass ich ein "echter Roadsterfahrer" bin. Aber es ist wohl Ansichtssache.
Wohlbemerkt, meine Autos sind und waren alle auf dem gleichen technischen Stand, d.h. Vollrestauration im Zustand 2.
Alfred
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Rainer-HH
Moderator
Sponsor 2023
Hamburg



Verfasst am: Sa 03 Dez, 2016 11:11    Titel:  

ja, jeder wie er mag, sowohl vom Komfort als auch von der Regelwidrigkeit. Jeder hat seine Gründe. Klar könnte man damit kein H-Kennzeichen bekommen oder seins aberkannt bekommen. Aber wo kein Kläger auch kein Richter. Auch über Geschmack lässt sich nicht streiten. Mein Kumpel verkauft jetzt seinen MKII ohne Servolenkung, weil seine Frau nicht so gut damit lenken kann und er im Alter auch immer mehr Wehwehchen bekommt...

Gruß
Rainer
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Ludwigsburg



Verfasst am: Mo 19 Dez, 2016 16:55    Titel:  

Bisher kam also keine Butter zum Fisch, sprich, keiner hat die elektrische Lenkung eingetragen.
Das hat auch eine guten Grund: Keine Freigabe von Jaguar. Der Elektromotor wird ja in die Lenksäule ein gebaut, d.h. die Zusatzkraft wird vor dem Lenkgetriebe ein gebracht. Dadurch wird Lenksäule, Ritzel, Zahnstange und Gehäuse zusätzlich belastet, und zwar deutlich über das Maß hinaus, was bei der Konstruktion der Lenkung vorgesehen war.

Bei dem SNG-Kit scheint es sich um einen Nachbau der Oginallenkung zu handeln, das ist dann problemlos nachrüstbar.
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Facelvega
registrierter Benutzer
Kusel



Verfasst am: Mo 19 Dez, 2016 17:24    Titel: Servolenkung für E  

es ist wohl ein Trugschluss zu glauben, dass die Servolenkung mehr Kraft auf das Getriebe, Ritzel etc. gibt.

Die Gesamtkraft aus Servounterstützung und manualler Kraft am Lenkrad entsprechen der manuellen Kraft vom Lenkrad aus, wenn keine Servounterstützung verbaut ist.
Auch mit Servolenkung muss man noch immer eine gewisse Kraft am Lenkrad einwirken lassen, zwar weniger aber die Differenz liefert der Servo.
Wenn ich das Lenkrad im Stand oder bei Fahrt bewege, ist immer die gleiche Gesamtkraft erforderlich, mit oder ohne Servolenkung. Ansonsten wäre das Auto nicht auf der Strasse in geeigneter Weise fahrbar.
Alfred
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kuhno
registrierter Benutzer
Schöneck bei Frankfurt



Verfasst am: Mo 19 Dez, 2016 18:08    Titel:  

so ist es - die notwenidge Kraft X ein Rad zu lenken bleibt X - egal wer am Lenkrad dreht!
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Woolfi
registrierter Benutzer
Dreieich / Frankfurt



Verfasst am: Mo 19 Dez, 2016 20:13    Titel:  

Diese Antworten sind richtig. Denkbar ist aber, dass durch das Vorhandensein einer Servounterstützung, die Räder auch öfter im Stand gelenkt werden, weil es mit der Servo leicht möglich ist. Die Kräfte dabei in der Lenksäule und dem Lenkgetriebe sind hoch. Denkbar ist, dass durch eine mögliche immer wieder vorkommende höhere Belastung, das Gelenk der Lenksäule und das Lenkgetriebe deutlich höher belastet werden und das den Ingenieuren vom TÜV eine Dorn im Auge ist.
Wie gesagt nur denkbar, aber einen Grund muss die Nichtzulassung durch TÜV-Ingeneure ja haben.
Läßt sich eventuell eine komplette Servolenkung vom XJ6 oder XJ12 in den e-type montieren und eintragen ?
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Gatza
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Nichtschwimmer
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Mannheim



Verfasst am: Mo 19 Dez, 2016 20:35    Titel:  

Meine Einschätzung zur Servolenkung: Es gab den E-Type mit Servolenkung, also sollte das Lenksystem der höheren Belastung (insbes. Lenken im Stand) gewachsen sein. Möglicherweise schreitet der Verschleiss schneller voran als ohne Servolenkung. Das ist aber auch bei breiteren Reifen der Fall. M.E. für den TÜV kein Thema.

Ich habe folgenden Link gefunden: http://www.oldtimer-rehberger.de/de/elektrische-servolenkung. Hier wird geworben, dass die elektrische Servolenkung dem TÜV vorgestellt und in die Papiere eingetragen wird. Allerdings keine Information zum H-Kennzeichen.

Es wäre interessant zu wissen, ob der TÜV schon einmal ein Oldtimer mit EZ-Powersteering durch die H-Prüfung gekommen ist. Bei der von SGN angebotenen hydraulischen Lenkung sehe ich eher weniger Probleme, weil es offensichtlich der orignalen Servolenkung sehr ähnlich ist.

Udo
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Woolfi
registrierter Benutzer
Dreieich / Frankfurt



Verfasst am: Mo 19 Dez, 2016 22:02    Titel:  

1. Das Servolenkgetriebe ist sicher anderes als das Lenkgetriebe ohne Servounterstützung.
2. Die Maximalkraft die am Gelenk der Lenksäule und am Lenkgetriebe wirkt, kann mit Servounterstützung der elektrischen "Servolenkhilfe" höher sein.
3. Steht der Wagen mit dem Vorderrad am Bordstein und ein technisch Unkundiger will erst das Rad nach rechts drehen, um dann auf den Bordstein zum Einparken aufzufahren, können deutlich höhere Kräfte am Lenksäulengelenk und am Lernkgetriebe auftreten.
Ob die gefährlich hoch ind, kann ein Dipl. Ing. Maschinenbau oder Kraftfahrzeugtechnik wahrscheinlich besser beurteilen.
Es grüßt ein glücklicher Servofahrer
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