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XK120-150, D Type, E-Type, MK, 420(G), S-Type  >>  Gutachten Felgen und Reifen Jaguar E type 215/70 15
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Autor weitere Bemerkungen
lander16
registrierter Benutzer
Ruhrgebiet



Verfasst am: Di 25 Sep, 2018 17:50    Titel: Gutachten Felgen und Reifen Jaguar E type 215/70 15  

Hallo,

ich habe mich endlich entschlossen meinen E Type S1 3.8 auf die Strasse zu bringen.

Leider hat der zuständige Tüv Ingenieur ein Problem mit der Reifengrösse und den Dunlop Style Alu Felgen mit Zentralaufnahme.

Hat jemand von euch so etwas wie ein Gutachten????

Gruss

Frank
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Rainer-HH
Moderator
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Hamburg



Verfasst am: Di 25 Sep, 2018 19:22    Titel:  

Moin Frank,

alleine die Reifen sind vom Durchmesser/Umfang schon nicht passend, da 185/80-15 oder 205/70-15 von den Dimensionen nur möglich wären. Es geht auch breiter, aber zumindest das Breiten/Höhenverhältnis der Reifen muss passen, sonst schleifen die Reifen am Kotflügel. Aber auch der Tacho stimmt nicht mehr und die Karre steht höher auf der Straße. Es geht heutzutage kaum noch mit einem Materialgutachten oder irgend einem Einzelgutachten eines völlig anderen Fahrzeuges für die Felgen. Also ohne Felgen Teilegutachten für genau den Fahrzeugtyp mit den genannten Reifen wird es auch nichts mit dem Einzelgutachten. Und ob da ein TÜV-Ing-Kumpel solche Sachen einträgt ist auch fraglich.

Ist das Dein Fahrzeug? ;-) Spaß muss sein :-)

https://4.bp.blogspot.com/-bXDr7sobNzI/Wa9q2Z9aLkI/AAAAAAAA1OM/yFOKgAUyX7IHVq_2NywcSU7RsC1eFq0xQCLcBGAs/s1600/Jaguar-E-Type-Nissan-370Z-Lights-3-.jpg

Gruß
Rainer
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wagstefan
registrierter Benutzer
Frankfurt



Verfasst am: Mi 26 Sep, 2018 11:27    Titel: Vielleicht mit etwas Glück....  

Ganz so hart würde ich es nicht formulieren. Zumindest bei den Reifen gäbe es einen kleinen Lichtblick, denn:

- die 185 VR15 sind vom Umfang etwas größer als die 205VR15 / 70 oder auch 205/70 VR15 (hierzu komme ich gleich noch)
- d.h. die 215/70 VR15 könnten also vom Umfang her noch in einer Toleranzschwelle sein. Das müsstest Du nachrechnen, in irgendwelchen Regularien hinsichtlich Toleranz (kann ggf. Tachotoleranz sein) nachschauen und dann den Prüfer fragen, ob das für ihn okay wäre. Ggf. heißt es dann TÜV-tingeln, bis jemand weich wird.

Allerdings:
- Ich hatte mal ein Gutachten vom TÜV Süd für einen 3.8er E angefordert. Hier war die Anforderung von "W"-Reifen (TÜV: es muss eine positive 10% Geschwindigkeitsabweichung nach oben bedacht werden - Gegenargumente: vergiss es!) sowohl für die 185er als auch die 205er vermerkt. Jedoch gibt es wohl laut Erzählungen eine Ausnahme, nämlich dass die 185VR15 im Gegensatz zu 185 15 VR 15 eine alte Reifendimensionsbezeichnungen darstellen und von vergangen Zeiten herrühren, in denen diese Bezeichnung alle Geschwindigkeiten oberhalb der 240 km/h mit inkludierte (es gab damals keine W-Reifen oder Z oder oder oder)
- Andere Quellen behaupten, es gäbe spezielle Freigaben für Dunlop, Michelin, etc., die dem 185 VR 15 je Hersteller eine Freigabe für höhere Geschwindigkeiten (weiß nicht bis wohin) bescheinigen
- Und bei meiner Eintragung bei einer Tüvstelle war das Thema gar nicht mehr virulent. Hier wollte man nur die Freigabe des Herstellers haben, dass diese Reifen gefahren werden können. Allerdings spreche ich hier auch nicht von einer Gesamtabnahme....

Hinsichtlich der Felgen: die Diskussion tritt immer wieder auf. Auch hier. Fazit: es existiert keine Freigabe und vergiss es. Es sei denn Du findest irgendwo einen schwachen Moment eines Prüfers.....

Interessanterweise sind eigentlich auch alle neuen Speichenfelgen betroffen. Denn nach meinem Wissen hat weder MWS, noch Dayton oder oder oder eine TÜV-Freigabe. Ggf. maximal Borrani?! Hier hat man aber oft Glück, da die Prüfer nicht unterscheiden können. Wobei bei Vollabnahmen auch schon anderes vorgekommen ist. Ich habe mal org. Felgen mit dem eingeschlagenen "D" verkauft, damit der Prüfer beim der Vollabnahme des Wagens des Felgenkäufers glücklich wurde.

Good luck!

Stefan
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fiska-etyp
registrierter Benutzer
95643 Tirschenreuth



Verfasst am: Mi 26 Sep, 2018 18:00    Titel:  

Hallo Frank
Auch ich hatte mal angefragt ob 215 70 15 möglich ist.
Antwort: im Prinzip ja, aber dann keine H Zulassung
Laut TÜV für H max 2 Größen Änderung, also max 205
Ob das noch gilt, weis ich nicht, mach dich mal schlau.
Grüße sendet Karl
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Rainer-HH
Moderator
Sponsor 2023
Hamburg



Verfasst am: Do 27 Sep, 2018 8:41    Titel:  

Moin zusammen,

ja, das mit den 2 mal nur größer, H-Kennzeichen, V ist nicht gleich VR, ZR ist nun ein Bereich also auch VR, besser W, Tragkraft abhängig von der Geschwindigkeit (Freigabe bei Reifenhersteller anfragen), usw. sind weitere Hürden. Auf jedenfall wird alles immer komplizierter, den Prüfern fehlt der Überblick und somit für uns die Luft dünner.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.

Habe ich gerade bei meinem 911 hinter mir. Ich nahm daher W-Reifen und es gibt keine Diskussionen.

Ist alles nicht ganz einfach. Der Tacho darf bis 10% +4Km mehr, aber kein Prozent/Kilometer zu wenig abzeichen. Der Abrollumfang kann je nach Reifenhersteller Variieren bis zu 1,5% mehr oder 2,5% weniger. Daher entscheidet letztendlich immer der Prüf-Ing.

185/80-15 auf 205/70-15 = Anzeige Tacho +1Km und Geschwindigkeitsabweichung +1% ok
185/80-15 auf 215/70-15 = Anzeige Tacho -1Km und Geschwindigkeitsabweichung -1% eigentlich nicht zulässig ;-)
185/70-15 auf 215/70-15 = Anzeige Tacho -6Km und Geschwindigkeitsabweichung -6% nicht zulässig.

https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm

@Stefan. Für die Dayton gibt es Teilegutachten für die jeweiligen E-Typs. Also einfach damit zum TÜV und ein Gutachten für 70€ machen lassen und ab zur Zulassungsstelle und in den Kfz-Schein eintragen lassen. Habe ich so bei meinem EV12 und gerade bei meinem 911 so gemacht. MWS-Felgen sind die offiziellen Dunlop Nachfolger. Es gibt aber nur ein Festigkeitsgutachten.

1974 : MWS commissioned as an official UK distributor for wire, light commercial, car, caravan steel and alloy wheels by Dunlop Ltd
1978 : MWS appointed as exclusive UK distributor for wire wheels by Dunlop Ltd
1979 : MWS bring in specialist machinery to supply Morgan Motor Company
1980 : MWS appointed worldwide distribution rights for all Dunlop wire wheels
1982 : First batch of wheels are produced by Wheels India Ltd

VG
Rainer
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