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Autor |
weitere Bemerkungen |
Willi Sponsor 2024 Stuttgart
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Verfasst am: Mo 01 Apr, 2019 10:42 Titel: Verständnissfrage Versicherung |
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Hallo,
es gibt Punkte, die möchte ich nicht mit meiner Versicherung durchsprechen > Vertrauen.
Aber vielleicht gibt es hier Hilfe und Wissen?
Ich will gerade meinen XK8 mit auf Oldtimerversicherung umstellen. So weit alles klar. Nur frage ich mich, wenn mir ein anderes Fahrzeug reinfährt und mein Cabrio ein Totalschaden hat, bekomme ich dann den Wiederbeschaffungswert ( wie in meinem Versicherungsbetrag vereinbart) von der gegnerischen Versicherung oder nur den Schwacke- Liste Wert? Oder ist das dann mit meiner Vollkasko geregelt?
Grüße, Willi |
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Bayern_jag registrierter Benutzer Mainburg
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Verfasst am: Mo 01 Apr, 2019 13:44 Titel: |
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Hallo Willi,
normalerweise verlangt die Versicherung von Dir ein Wertgutachten von Dienem Wagen. Bei einigen Versicherungen wird dann auf dieser Basis auch der Beitrag gebildet. Wie weit dann die Wiederherstellungskosten darüber liegen dürfen oder aber auch nur der Wiederbeschaffungspreis bezahlt wird etc. etc. ist jeweils anders und steht im Versicherungsvertrag. Den kann man aber unter Umständen anpassen lassen.
Auch wenn Deine Versicherung kein Wertgutachten verlangt, ist es sinnvoll eines machen zu lassen, um gegebenenfalls den Wert auch belegen zu können.
Beiträge und Bedingungen sind von VS zu VS unterschiedlich bei der Oldtimerversicherung. Es lohnt zu vergleichen.
Mit Grüssen aus der Holledau
Peter
TR7 1981, XKR 2009, XF 2,2 2013 |
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Willi Sponsor 2024 Stuttgart
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Verfasst am: Mo 01 Apr, 2019 15:00 Titel: war anders gefragt |
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Hallo Peter,
Meine Frage ist: mein Auto wird unverschuldet bei einem Unfall ein Totalschaden. Den bezahlt ja die gegnerische Versicherung und nicht meine Vollkasko. Und wie viel wird nun bezahlt ? Der Schwackepreis, da mein Hobel ja 21 Jahre alt ist oder den mit meiner Versicherung vereinbarten Wiederbeschaffungswert von 25 000.--€. Und warum sollte die gegnerische Versichung den Wiederbeschaffungswert ausbezahlen? Oder gibt es da Regeln unter den Versicherungen?
Ich spreche also nicht von Vollkasko oder Teilkaskoschäden. Da ist die Regelung klar: Wiederbeschaffungswert = vereinbartet Preis.
Grüße, Willi |
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olafcrash Sponsor 2024 Dresden
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Verfasst am: Mo 01 Apr, 2019 19:23 Titel: |
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Hallo Willi,
In diesem Fall kannst du einen Gutachter wählen, der den nötigen Sachverstand haben sollte und den Wert vom Fahrzeug ermittelt. . Wobei ein Wertgutachten als "Vorlage" helfen kann.
Gruß Olaf...Gutachter bei Dekra |
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