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XF (x250)  >>  Jaguar 3 Jahre Neuwagengarantie & Recht auf Leihwagen? - Probleme
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Autor weitere Bemerkungen
jaguardortmund
registrierter Benutzer
Dortmund



Verfasst am: Sa 20 Jul, 2013 8:35    Titel: Jaguar 3 Jahre Neuwagengarantie & Recht auf Leihwagen? - Probleme  

Wird bei Jaguar bei der 3 jährigen Werksgarantie bei technischen usw. Mängeln, falls das Auto länger als ein paar Stunden abgegeben werden muss, ein Leihwagen gestellt?
Bzw. hat man darauf ein "Anrecht"?

(Ich meine explizit nicht die 3 jährige "Mobilitätsgarantie" im Falle einer Panne, falls das Auto z.B. nicht mehr fahrbereit sein sollte...)

.

Folgender Fall ist vorausgegangen:

Auto nagelneu (!), 2 Wochen alt
Beifahrertüre knistert, klackert, rappelt & Aux Eingang defekt...

Bei der Terminierung mit der Werkstatt, wurde ich darauf hingewiesen, dass ich das Auto einen Tag lang dalassen müsse und für den Leihwagen zu bezahlen hätte!

Was für eine Unverschämtheit bei offensichtlichen Mängeln bei einem NEUWAGEN für 60.000 € !!!

Ich weiß nicht wie das bei Euch ist, aber so etwas geht gar nicht im Premiumbereich und trübt defintiv die erste Freude.
Nicht weil das Auto klappert (ja,ok, auch...), sondern weil ich von so einem Verhalten dem Premiumkunden gegenüber absolut enttäuscht bin!!!

.

(Ok, nach verärgerter und bestimmter Intervention meinerseits, wird mir dann doch ein kostenloser Leihwagen gestellt werden. Aber schon allein die Tatsache, dass man "versucht", bei Problemen mit einem Neuwagen (!!!) mit Kunden seitens der "Werkstatt" so umzugehen, enttäuscht mich schon sehr, da ich mit dem "Verkauf" bis dato schon sehr zuzfrieden war!
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Gast





Verfasst am: Sa 20 Jul, 2013 9:14    Titel: Leihwagen  

Das geht auch anders! Mein Jaguarhändler hat mir bereits beim ersten Verkaufsgespräch einen kostenlosen Hol- und Bringservice angeboten - egal ob KD, Reifenwechsel oder außerplanmäßiger Werkstattaufenthalt. D.h. ein Mitarbeiter bringt mir ein Ersatzfahrzeug nach Hause, nimmt mein Fahrzeug mit und bringt mir am folgenden Tag meine Katze wieder (einfache Fahrt bis zum Jag-Händler ca. 55 km). Das ist eine Service den mir zuvor weder BMW noch Porsche angeboten hat.
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Chris_Aust
registrierter Benutzer
FFB



Verfasst am: Sa 20 Jul, 2013 11:12    Titel:  

Servus,

bei Garantiefällen sollte immer ein Leihwagen gestellt werden.

Ich hatte meinen beim ersten Service (16000km nach einem Jahr) und bekam einen F-Type V8 zum Probefahren. Am Mittwoch ging meiner dann nochmal zum Freundlichen wegen einiger Garantiearbeiten (Tank, Spur, Scheinwerfer) und ich bekam einen Discovery 4. Da sich die Arbeiten etwas herauszögerten fuhr ich den Wagen 2 Tage. Auftanken, abgeben, fertig.

Mein Händler ist Avalon München und ich bin voll zufrieden. An Deiner Stelle würde ich Deinem Händler mal die Leviten lesen und klar machen das man so mit einem Kunden nicht umgehen kann, schließlich wollen die Dir ja wieder mal ein Auto verkaufen, oder? Ausserdem gibt es im Pott doch sicherlich noch andere Händler :)

cheers
-chris
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Gast





Verfasst am: Sa 20 Jul, 2013 11:30    Titel:  

Ich denke das ist sehr Autohaus abhängig...ich habe zwei die ich wenn nötig schon mal "heimsuche" einer Jaguar, einer in Cooperation Jaguar...Hol und Bringservice gehören bei beiden ganz natürlich dazu.Eine verbrachte den Wagen auch 100 Km weiter in eine andere Werkstatt,da sie den Fehler selbst nicht beheben konnten...Leihwagen,brauche ich nicht aber wäre wohl kaum das Problem gewesen ;-))) und das mit meinem alten "Restanten" den ich weder in dem einen noch in dem anderen Autohaus erworben habe...aber ich bin auch kein Neuwagen-Kunde und man erhofft sich vielleicht das ich das mal werde,grins...
Scherz...habe das aber tatsächlich auch schon anders erlebt...ist also scheinbar tatsächlich davon abhängig wo Du hingehst,nicht ob Jaguar oder sonst was draufsteht oder Dein Wagen alt oder nagelneu ist ;-))))))
Pech ist wenn man nur einen zur Auswahl hat :-((
Viele Grüße
Nicole
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malli66
registrierter Benutzer
Grevenbroich



Verfasst am: Sa 20 Jul, 2013 14:20    Titel:  

Ich konnte mir aussuchen ob ich einen XF Sportbrake oder ein XK8 Cabrio als Ersatz nehmen wollte. Da wurde gar nicht drüber diskutiert, man hat mir einfach die beiden Schlüssel hingehalten. (Der XK hat echt Suchtpotential, aber säuft wie ein Loch...besondes wenn man sonst Diesel fährt)
Das Ambiente und Drum und dran ist da in Düsseldorf völlig OK. Ich war zeitgleich auch mal bei BMW und VW in D für ein Auto für meine Frau, da sieht man erst mal richtig wie viel Mühe die sich bei Jaguar geben. Ich kann da wirklich nicht meckern. Es ist wohl schon so, die die anderen schrieben, es kommt da eben auf den Händler an.
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Vasilij
registrierter Benutzer
Augst



Verfasst am: So 21 Jul, 2013 6:04    Titel:  

Wenn ich Inhaber einer Werkstatt wäre, würde ich meinen Kunden immer einen schönen Leihwagen zur Verfügung stellen - kostenlos - mit dem "Hintergedanken", dass er mich weiter empfiehlt und ich dadurch auch Autos verkaufe. Das ist für mich als Unternehmer gar keine Frage, sondern ein Muss im Sinne von Kundenpflege. Ich bringe meinen XF in eine kleine, aber feine Werkstatt - Abhol- und Bringservice inbegriffen. Für den Leihwagen bezahle ich nie etwas, ausser das Benzin. Da ist man gern Kunde :)
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Gast





Verfasst am: Mi 24 Jul, 2013 13:42    Titel:  

Das ist ne Sache über die ich mich in D'dorf "GsD" nicht beklagen kann. Als Leihwagen gibt es immer nen Jaguar, kostenlos inkl. Sprit.
Zumindest bei den KM die ich am einem Tag fahre, zwischen 50 und 100.

Gruss
Andreas
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telephonopoulos
registrierter Benutzer
Berlin



Verfasst am: Fr 26 Jul, 2013 10:28    Titel:  

Lt. der Jaguar Garantiebestimmungen greift die Mobilitätsgarantie bei Reparaturen, welche länger als 2 Stunden dauern. Bei den beschriebenen Mängeln sollten die 2 Stunden locker überschritten werden. Damit sollte ein kostenloser Leihwagen drin sein.
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bokanowsky
registrierter Benutzer
Browns Lane, Allesley, Coventry CV59DR, England



Verfasst am: Fr 26 Jul, 2013 12:59    Titel:  

Moin ...

@jaguardortmund

ist das/dein Fahrzeug auch bei DIESEM Händler, der jetzt die Gewährleistungsreparatur macht, gekauft worden ?

gruß
boge

Edit/Nachtrag:
Zitat:

Original geschrieben von jaguardortmund am: Fr 26 Jul, 2013 13:43
Ja, natürlich. Als Neuwagen sogar.

Da bin ich bei Dir, dass ist nicht nachvollziebar ... gruß


Zuletzt bearbeitet von bokanowsky am Fr 02 Aug, 2013 5:56, insgesamt 2-mal bearbeitet
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jaguardortmund
registrierter Benutzer
Dortmund



Verfasst am: Fr 26 Jul, 2013 13:43    Titel:  

Ja, natürlich. Als Neuwagen sogar.

Ansonsten könnte ich es ja noch ansatzweise (aber wirklich auch nur ansatzweise!) verstehen....
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meyerhofer
registrierter Benutzer
Frankfurt



Verfasst am: Fr 26 Jul, 2013 23:03    Titel: Mobi  

Hallo telephonopoulos

da liegst Du etwas falsch.

Die Mobiltätsgarantie gilt . nur bei Pannen oder Unfällen. Wenn Du mit Garantie- oder Gewährleistungssachen in die Werkstatt fährst, kannst Du nur auf die Kulanz Deines Freundlichen hoffen. Das ist dann freiwillig.

Wenn Du aber irgendwelche Zusagen oder Schriftliches wegen dieser zwei Stunden in der Werkstatt hast, die nicht von Pannen oder Unfällen stammen , wäre ich dankbar, wenn Du uns dies hier mitteilen würdest.
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telephonopoulos
registrierter Benutzer
Berlin



Verfasst am: Mo 29 Jul, 2013 7:57    Titel:  

@meyerhofer

Da liegst Du diesmal falsch, denn bei Garantiereparaturen >2 Stunden wird immer ein Ersatzfahrzeug kostenlos zu Verfügung gestellt. Dies sind die Bedingungen von Jaguar. Mein freundlicher weist immer darauf hin, dass Jaguar die Kosten dafür nicht übernimmt, wenn der Aufwand weniger als 2 Stunden beträgt. Hängt doch mit der Mobilitätsgarantie zusammen, da für den Zeitraum das Fahrzeug nicht zu Verfügung steht, wie bei einer Panne auch. Bitte nicht verwechseln mit einer Inspektion/Wartung.
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meyerhofer
registrierter Benutzer
Frankfurt



Verfasst am: Mo 29 Jul, 2013 11:24    Titel: Leihwagen  

@telephonopoulos

ich bleibe bei meiner Aussage. Wenn Du mit einem Garantiefall in die Werkstatt fährst, ist es Kulanz, wenn Du einen kostenlosen Leihwagen bekommst (die ich natürlich erwarte, denn sonst würde ich die Werkstatt wechseln),

Mit den zwei Stunden zieht der Händler vielleicht für sich eine Grenze.
Wenn Du aber irgend etwas schriftliches von Jaguar über diese Regelung auftreiben kannst, dass bei Garantiefällen ein kostenloser Wagen gestellt werden muss, lass es uns wissen.

Die dreijährige Mobigarantie ist nur für Pannen vorgesehen. Der Begriff "Panne" beim Auto ist auch genau definiert. (plötzliches Liegenbleiben wegen .........usw.usw.)

Mehr gibt auch die Garantie-u. Mobilitätsbeschreibung nicht her; denn für diese Fälle müsste es in den Garantiebedingen ange-führt sein, denn nur danach richtet sich der indische Eigentümer unserer Marke.
siehe auch :

http://www.jaguar.com/de/de/approved_used/first_class_quality
http://www.jaguar.com/content/market/de/de/958471/12MY_DE_Warranty_Benefits_Sept_2011.pdf
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telephonopoulos
registrierter Benutzer
Berlin



Verfasst am: Mo 05 Aug, 2013 9:52    Titel:  

@meyerhofer

Frag doch bitte mal bei Deinem Freundlichen nach.
Ich hab mein Fahrzeug gerade zur Inspektion, HU, AU und einigen Garantiereparaturen abgegeben, wo man mir bestätigte, dass bei einem Aufwand >2 Stunden für die Garantiereparaturen, das Ersatzfahrzeug von Jaguar übernommen wird, nicht vom Händler.
Habe dies leider nicht schriftlich, scheint aber eine Vereinbarung zwischen Jaguar und den Händlern zu sein. Dies hat anscheinend mit Kulanz nichts zu tun.
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meyerhofer
registrierter Benutzer
Frankfurt



Verfasst am: Di 06 Aug, 2013 14:51    Titel: Ersatzwagen  

@ telephonopoulos

Nachstehend die Antwort von Jaguar Deutschland - also ist es grundsätzlich freiwillig , "good will" von beiden, ohne Rechtsanspruch- :

Bei Garantiearbeiten, die länger als zwei Stunden dauern hat der Jaguar Partner die Möglichkeit, keinesfalls aber die Verpflichtung, ein kostenloses Ersatzfahrzeug bei Jaguar Land Rover Deutschland anzufragen.
Wir hoffen, dass diese Information hilfreich für Sie war.
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herby68
registrierter Benutzer
Köln



Verfasst am: Di 11 Mai, 2021 15:54    Titel: Werksgarantie Leihwagen  

würde das Thema gerne hier noch einmal aufgreifen.
Wie sieht es eigentlich aus , wenn das Fahrzeug noch in der Garantie ist, muss der Leihwagen bezahlt werden ?
Folgendes, ich habe mir einen gebrauchten Jaguar X260 XF Sportbrake 3.0 Diesel zugelegt. Der Wagen hat noch bis August Werksgarantie. Ich habe den Wagen allerdings von privat gekauft und zusätzlich bei einem in Köln ortsansässigen Jaguarbetrieb vorsichtshalber eine Garantie Verlängerung abgeschlossen.
Irgendwann vor 10 Tagen ging die Motorkontrolleuchte an und ich für zum Händler, es hieß der Wagen müsse einen Tag in die Werkstatt. Da dies von meinem Wohnort ca 50 km entfernt ist , habe ich mir einen Leihwagen geben lassen.
normalerweise wird man doch angerufen mit dem Hinweis, das das Fahrzeug fertig ist ?
Nun gut habe ich gedacht , wird wohl länger dauern.
Um ca 11 hatte ich den Leihwagen übernommen. Heute einen Tag später gegen 12:45 dachte ich mir ruf mal an.
Es hieß die Werkstatt macht Mittagspause gerade. nun gut ich bat um Rückruf. Das wurde ich, mit dem Hinweis Fahrzeug fertig, kann abgeholt werden.
Die Empfangsdame fragt , ob ich den Leihwagen mit EC Karte oder bar bezahlen will. Denke mir kann man mit Leben hast den Wagen ja nicht da gekauft. Was ich nicht in Ordnung finde , da ich um 11 den Leihwagen bekommen habe und gegen 15 Uhr abgegeben, habe mir dafür volle 2 Tage berechnet wurden.
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