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Jaguar Classic & New Car Forum Größtes Jaguarforum weltweit in deutsch - gegründet 1997 |
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Autor |
weitere Bemerkungen |
beemer registrierter Benutzer XJ-S V12 Conv. 1990
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Verfasst am: Mi 16 Jun, 2021 10:07 Titel: Drohen Fahrverbote für Oldtimer? |
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Hallo zusammen,
Folgendes ist mir in einem anderen Forum begegnet:
http://www.tvr-forum.de/viewtopic.php?f=20&t=11145
Sollte es so kommen, sind viele davon betroffen.
Selbst informieren und mitmachen.
Gruß
Tom |
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Wer liefert was? |
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Interessent Sponsor 2024 Haibach
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Verfasst am: Mi 16 Jun, 2021 10:56 Titel: |
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Liebe Jaguarfreunde,
ich bin ja auch Sektionsleiter bei der Jaguar Association Germany e.V. (JAG). Wir waren natürlich auch alle alarmiert.
Wir haben uns aber noch im Bundesverkehrsministerium erkundigt. Das BMVI hat folgende Stellungnahme herausgegeben:
„Die Petition verkennt den Inhalt des § 6 Abs. 4 - neu – StVG. Keine der aufgenommenen Regelungen ist neu, sondern sie finden sich bereits in der geltenden Fassung des § 6 StVG in einzelnen Ermächtigungsgrundlagen. In der neuen Struktur wurden diese Nebenzwecke der Regelungen nur in einem eigenen Absatz konzentriert, ohne dass damit neue Regelungsbefugnisse geschaffen werden. …
Absatz 4 enthält – entgegen der Annahme der Petition – keine darüber hinausgehende Regelungsbefugnis, die darauf gerichtet wäre, rückwirkend neue Anforderungen an bereits zugelassene Fahrzeuge aufzustellen.“
Das Ministerium ist an der eingetretenen Unruhe aber nicht ganz unschuldig. Es gibt das Mittel der Verbändeanhörung, um bereits im Vorfeld der Parlamentsberatung alle Beteiligten zu informieren und einzubeziehen. Das gab es in diesem Fall nicht, vermutlich wegen der Eile der Beratungen im Hinblick auf das Ende der Wahlperiode im Deutschen Bundestag.
Die JAG hat auch noch die Stellungnahmen von Verbänden ausgewertet.
Der DEUVET hat die Petition weiter verbreitet, aber auch die Stellungnahme des Berichterstatters im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, Oliver Lucsic (FDP) eingeholt. Dieser schreibt:
„Kern des Gesetzes sind die komplett überarbeiteten Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen nationale und europäische Genehmigungsvorschriften für Fahrzeuge. … Fahrverbote für Oldtimer oder Motorräder beinhaltet das Gesetz nicht. Dafür bedarf es einer entsprechenden mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenen Verordnung. So wie es heute auch schon der Fall ist. Das überarbeitete Straßenverkehrsgesetz ändert daran in der Sache nichts.“
Der ADAC schreibt:
„Nach eingehender Prüfung können wir die Argumentation der Petition und die dargestellten Auswirkungen des neuen §6 Absatz 4 StVG auf Oldtimer und andere Fahrzeuge nicht nachvollziehen. Hier werden ein Bestandsschutz im rein zulassungsrechtlichen Sinn und der im Verhaltensrecht durch die Petenten vermischt. Es geht ja nicht um die Frage, OB ein Fahrzeug weitergenutzt werden kann, sondern vielmehr um das WIE und mögliche Einschränkungen bei der Nutzung. Ziel der Neufassung des § 6 StVG war, die bestehenden Rechtsgrundlagen neu zusammenzufassen und besser verständlich darzustellen. Dem trägt auch Absatz 4 des § 6 Rechnung. Eine Verschärfung der bisher schon möglichen Regelungen können wir dem nicht entnehmen.“
Ich möchte heute nur über den Sachstand informieren. Es bleibt jedem von uns überlassen, ob er sich sich dieser Petition anschließen will oder nicht.
Generell gilt es natürlich, wachsam zu sein. Wir alle wollen möglichst gemeinsam erreichen, die Freiheit der mündigen Bürgerinnen und Bürger gerade auf unseren Straßen nicht immer weiter einzuschränken.
Herzliche Grüße
Rüdiger |
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beemer registrierter Benutzer XJ-S V12 Conv. 1990
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Verfasst am: Mi 16 Jun, 2021 11:28 Titel: |
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...besten Dank, Rüdiger, für die Aufklärung.
Selbst hatte ich von der Geschichte noch nichts gehört, weshalb ich es im Sinne der Wachsamkeit hierher verlinkt habe. |
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Hilfreiche Werkstätten und Club-Favoriten, von Mitgliedern empfohlen:
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