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XJ Serie 1 bis 3  >>  Darf eine XJ-Reparatur Bj. 2001 ein Jahr dauern?
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Autor weitere Bemerkungen
WolfgangXX
registrierter Benutzer
Göttingen



Verfasst am: Mi 13 Sep, 2023 18:26    Titel: Darf eine XJ-Reparatur Bj. 2001 ein Jahr dauern?  

Allg. Anfrage an Alle: Ist es sachlich zu begründen, dass die Reparatur eines XJ 4.0 Sovereign, Bj. 2001, ein Jahr dauern kann (seit Sept. 2022, damals als normaler Auftrag gestartet, sollte innerhalb einiger Tage fertig sein)? Bin kein Techniker, angeblich lag es an einem Stabilisator, der nicht zu bekommen gewesen sei, es geht jetzt aber weiter mit Domlager und Silentbuchsen, immer wieder etwas Neues, das Auto wird mir trotz unendlich vieler Versuche nicht herausgegeben, obwohl ich bereit wäre, schon bestellte Ersatzteile zu bezahlen. Bisher gab es mit dieser Werkstatt in ca. 3 Jahren keine Probleme, ich habe keinen Anlass gegeben, verstehe das Verhalten und die ständige Verzögerungstaktik nicht, bin erschöpft von den Diskussionen.

Kann ich die sofortige Herausgabe des Fahrzeugs verlangen, wobei ich aber - wie bisher - eine normale prüfbare Rechnungszahlung, keine Barzahlung unter Zeitdruck, bevorzugen würde? Ich habe immer alle Rechnungen bezahlt, daran liegt es nicht.

Danke für eine rasche Antwort und Gruß, Wolfgang

PS: Fahre dieses Modell seit 2007 (aktuell seit 2017 ident. Nachfolgemodell), es gab niemals derartige Probleme, davor jahrelang in anderer Werkstatt, die geschlossen hat.
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Peter Hilgenstock
Moderator
Frankfurt am Main



Verfasst am: Mi 13 Sep, 2023 20:23    Titel: ab jetzt: alles komplett schriftlich abwickeln  

1. Auftrag präzisieren
2. Fristsetzung
3. Setzung einer letzten Frist und Kopie an einen Anwalt
4. Forderung der Herausgabe
5. Abholung des Fahrzeuges zur Not durch Aufladen (falls nicht fahrbereit)

alles schon durchgemacht - Viel Erfolg + Gruß - Peter aus FFM
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Celine
registrierter Benutzer




Verfasst am: Do 14 Sep, 2023 1:23    Titel:  

Es ist sachlich zu begründen, ja und du hast es sogar schon selbst getan.
Außerdem ist es auch nicht dieser erste Auftrag der solange dauert sondern wurde der immer wieder erweitert.

Der Grund, warum du den Wagen nicht bekommst ist doch der, dass du schlichtweg den Wagen mitnehmen willst ohne dafür zu bezahlen.
Die Werkstatt wird, genau wie ich, nicht verstehen, warum Barzahlung Druck erzeugen soll (?!) und hat was dagegen, dass du erst nach deiner Prüfung zahlen möchtest/würdest?!
Stell dir vor, das würde jeder so machen.
Die Arbeiten kann man auch vorher vor Ort überprüfen.
Notfalls mit einem Sachkundigen.
Passt im Nachhinein was nicht, hast du eine Rechnung und kannst um die Beseitigung der Mängel bitten und fertig.

Ohne viel darüber zu wissen gehe ich davon aus, dass Peters Weg bei dir nicht zum Erfolg führen wird.
Das zieht, wenn die Werkstatt sich unlauter verhält aber (bisher) sehe ich das in deinem Fall nicht.

Vielleicht kannst du konkreter werden.
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Peter Hilgenstock
Moderator
Frankfurt am Main



Verfasst am: Do 14 Sep, 2023 9:27    Titel: man könnte sich u.U......  

...........vorher versuchen, auf eine Abschlagszahlung gem. geleistetem Leistungsstand zu einigen und dann die Herausgabe des Wagens vollziehen.........Gruß - Peter aus FFM
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WolfgangXX
registrierter Benutzer
Göttingen



Verfasst am: Do 14 Sep, 2023 21:20    Titel: Darf eine XJ-Reparatur Bj. 2001 ein Jahr dauern?  

Ich danke für die Antworten und Empfehlungen! Davon kann man sicher einiges aufgreifen. Ich würde nur gerne den Grund für so ein Verhalten verstehen wollen (ich gab keinen Anlass), daher hatte ich die mehr technische, wenn auch global-unscharf formulierte Frage aufgeworfen, ob es denn schlechterdings überhaupt sein kann/darf, dass ein Ersatzteil bei einem noch nicht uralten Jaguar ein Jahr Wartezeit hat, kann so etwas vorkommen, ist das plausibel, schon mal selbst so passiert oder von anderen gehört? An und für sich sollte eine Werkstatt ja nichts davon haben, wenn ein Wagen dort ein Jahr steht.
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Nichtschwimmer
registrierter Benutzer
Mannheim



Verfasst am: Fr 15 Sep, 2023 17:23    Titel:  

Moin,

ich restauriere seit vielen Jahren alte Jaguar-KFZ und benötige dabei sehr viele Teile. Ich habe bislang alles so zeitig bekommen, dass es keine Verzögerungen gab. Irgend ein Händler kann liefern. Sehr lange Lieferzeiten, d.h. mehrere Monate gab´s nur wenn ich Zeit hatte und bei einer bevorzugten, weil billigen Quelle kaufen wollte.

Die Teile sind nicht das Problem, sondern die Werkstätten. So habe ich es auch erlebt, dass Termine um Monate bis zu mehr als einem Jahr überschritten wurden. Es kommen immer die selben Ausreden: Teile nicht lieferbar. Alles dummes Zeug, es liegt daran dass sie zu viele Aufträge annehmen, unorganisiert sind, Personal ausfällt oder sie es nicht hinbekommen. All das habe ich selbst erlebt. Mittlerweile mache möglichst viel selbst.

Grüße Udo
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pfljag
registrierter Benutzer
München



Verfasst am: Sa 16 Sep, 2023 16:23    Titel:  

Hallo Wolfgang,

ich kann die Ausführungen von Udo bestätigen. Ich kenne zwar schon auch Probleme mit Teilen - je neuer der Jaguar desto eher tritt das ein- aber dann muss die Werkstatt halt einen Work-around finden wenn das Teil gar nicht zu bekommen ist (z.B.: hintere ABS Sensoren beim DD6 oder vordere beim XJ40). Alles "Normale" lässt sich neu oder gebraucht mit überschaubaren und zumutbaren Aufwand zeitnah beschaffen.

Unabhänig davon:
Du bist der Auftraggeber und bestimmst ob Du einen Auftrag erweitern willst oder nicht.
Hast Du das Vertrauen zu Werkstatt verloren müssen die halt eine Schlussabrechnung machen die Ihre Kosten bis zum Auftragsabbruch detailiert darstellt. Eine solche detailierte Rechnung würde ich auch direkt bei der Abholung begleichen - wenn Unsinn gemacht wurde musst Du dich sowieso mit der Werkstatt auseinandersetzen.

Auf Seiten der Werkstatt kann ich auch verstehen dass das Auto erst nach Zahlung der Forderung herausgegeben wird. Spezeill wenn Du denen die Freundschaft aufkündigst.

Es kann aber dann auch sein dass das Fahrzeug nicht fahrbereit ist - Musst dann das entsprechend abtransportieren lassen.

Nur:
Wenn Teile fehlen und das Auto ewig nicht fertig wird- auch nach gesetzter und verstrichener Nachfrist- dann braucht Du eine andere Werkstatt die auf dem jetzigen Stand aufsetzt. Hast Du die nicht steht worst case bei Dir eine "Immobilie" ohne Perspektive zur Fertigstellung.

Ich würde also in dem Fall zuerst mal suchen und vereinbaren wer auf dem aktuellen Stand denn weitermacht.

Grüße
Peter
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WolfgangXX
registrierter Benutzer
Göttingen



Verfasst am: Mo 18 Sep, 2023 6:03    Titel: Darf eine XJ-Reparatur Bj. 2001 ein Jahr dauern?  

Hallo,

ich danke besonders den letzten beiden Verfassern, Udo und Peter, sehr. Ich erkenne darin mehrere Punkte, die auch auf meinen Fall zutreffen (Personalmangel, ganzer Hof steht dicht voll mit Autos und "Autoleichen"). Für die klaren Aussagen zur angeblichen Lieferzeit von fast einem Jahr für Teile bin ich dankbar. Als Nicht-Techniker hätte ich das notfalls noch durchgehen lassen (aber eben mit immer mehr Zweifeln, deshalb diese Anfrage), um niemanden zu Unrecht zu beschuldigen.

Viele Grüße

Wolfgang
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flatsix911
registrierter Benutzer
Wuppertal



Verfasst am: Mo 18 Sep, 2023 8:09    Titel:  

Kann ich die sofortige Herausgabe des Fahrzeugs verlangen, wobei ich aber - wie bisher - eine normale prüfbare Rechnungszahlung, keine Barzahlung unter Zeitdruck, bevorzugen würde? Ich habe immer alle Rechnungen bezahlt, daran liegt es nicht.

Das Werkunternehmerpfandrecht greift nur, wenn der Werkstattbetreiber noch Anspruch auf Vergütung hat. Er hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsweise, die im Wirtschaftsverkehr üblichen Methoden sind möglich. Wenn du überweisen willst, musst du ihm 2- 3 Tage Zeit geben um den Zahlungseingang kontrollieren zu können. Darüberhinaus sind auch Barzahlungen nachvollziebar, dafür gibt es Quittungen.

Den Reparaturumfang bstimmst du alleine. Wenn du deinen Verpflichtungen daraus wie beschrieben nachgekommen bist hat der Werkunternehmer das Fahrzeug unverzüglich herauszugeben. Verweigert er das würde ich es dokumentieren (Zeugen) und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe stellen. Die Selbstvornahme nach Hilgenstock ist nicht empfehlenswert.

Etwas komplizierter wird es, wenn du einen bereits erteilten Auftrag zurückziehen willst, was aber auch in deinem Ermessen liegt. Du bist aber dann schadenersatzpflichtig (bereits geleistete Arbeit, bestellte Teile, entgangener Gewinn etc.) und auch dafür gilt das Werkunternehmerpfandrecht. Ggfs muss dann als Voraussetzung für die Herausgabe eine Sicherheitsleistung erfolgen.

Grüsse, Guido
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Nichtschwimmer
registrierter Benutzer
Mannheim



Verfasst am: Mo 18 Sep, 2023 11:00    Titel:  

Moin,

ist eigentlich klar, welche Reparaturen du beauftragt hast? Gibt es einen schriftlichen Auftrag oder irgendewelche Dokumente?

Ich würde eine angemessene Frist zur Erfüllung des Auftrags setzen (z.B. 10 Tage) einschl. einer Ablehnungsdrohung. D.h. wenn die Werkstatt die Frist verstreichen läßt, trittst du zurück und forderst ggf. Schadenersatz. Ich würde die Werkstatt auch auffordern zum Fristende eine Rechnung über die durchgeführten Arbeiten zu erstellen.

Zum Vorgehen: Ich würde zuerst ein letztes persönliches Gespräch, mich dabei auf keine Ausreden und Entschuldigungen einlassen sondern den kurzfristigen Abschluss der Reparaturarbeiten fordern. Das ganze würde ich schriftlich festhalten: Durchzuführende Arbeiten, Preis, verbindliche Frist, Rechstfolgen.

Wenn die Werkstatt sich nicht darauf einläßt setze ihm wie oben beschrieben die Frist mit Ablehnungsandrohung. Ich empfehle dir Rechtsbeistand zu holen.

Grüße Udo
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Celine
registrierter Benutzer




Verfasst am: Mo 18 Sep, 2023 20:50    Titel:  

Ich schrieb ja Eingangs, ob der Themenstarter konkreter werden könne aber es kam nix.

Wie dem auch sei.
Hast du hier ein Ergebnis?
Welche Schlüsse und Konsequenzen ziehst du nun, Wolfgang?
Ist nun alles gut und friedlich und gehen die Aufträge wie gehabt weiter?
Willst du das Auto auf jeden Fall zurück?
Wie soll gezahlt werden?

Deine bisherigen Aussagen waren recht offen und es war nichts wirklich greifbar.
Deshalb habe ich den Eindruck (natürlich kann ich mich irren), als wenn wir hier der Werkstatt Unrecht tun indem wir schon bestimmte Szenarien durchspielen, zu Rechtsbeiständen raten usw.
Wenn es am Ende so ist, dass du die Aufträge immer und immer weiter erweiterst, jetzt plötzlich das Auto abholen, „irgendwann“ nach eigenem Gusto bezahlen willst und die Werkstatt das nicht mitmacht, dann kann ich die Werkstatt verstehen.
Es gibt ja immer zwei Versionen, die der Werkstatt kennen wir nicht und deine ist auch so lala.
Nimm es mir nicht übel, ich spreche immer sehr offen und so eine Konstellation hat man nicht alle Tage.
Ich habe aber sehr gute Kontakte zu 3-4 Werkstatt Besitzern und wenn es mal zu so einem Fall kam, lag das Problem stets beim Kunden oder ging von ihm aus.
Mit Einzelheiten halte ich mich zurück und es geht ja nicht um irgendeinen Fall sondern um deinen.
Natürlich gibts auch unter den Werkstätten faule Eier aber wie ich schon schrieb, spricht im Augenblick nichts dafür bzw. gegen die Werkstatt.
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WolfgangXX
registrierter Benutzer
Göttingen



Verfasst am: Fr 22 Sep, 2023 17:02    Titel: Darf eine XJ-Reparatur Bj. 2001 ein Jahr dauern  

An Celine: Ich schätze alle Personen, die mir hier Unterstützung geleistet haben, das hatte ich schon zum Ausdruck gebracht. Deine Aussagen waren aber, bei aller Höflichkeit, auch ich pflege einen direkten Stil, am weitesten entfernt von dem, was eigentlich avisiert war. Es ging mir in erster Linie um eine technische Anfrage, die eher offen formuliert war, da ich es besser ja selbst nicht weiß, schließlich wurde mir ja lediglich gesagt, es sei ein "Stabilisator", der wegen des Haupt-Anlasses der Reparatur (Fahrgeräusche im Unterbodenbereich) erneuert werden müsse und nicht zu bekommen sei. Ich hätte mich auch selbst um dieses Teil bemühen wollen, mir wurden aber keine Bestelldaten herausgegeben. Ich habe im Verlauf dieses Jahres in der Werkstatt keine neuen Aufträge erteilt, sondern von dort hieß es dann immer jetzt müsse dies und jenes auch noch gemacht werden (Domlager, Silentbuchsen).

Ich könnte mich jetzt noch seitenweise äußeren, das bringt aber nichts. Einige der Kollegen haben mich ja hier verstanden und für mich nachvollziehbare und brauchbare Aussagen getätigt, du scheinbar weniger. Das Thema soll jetzt auch beendet werden.

Gruß Wolfgang
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Celine
registrierter Benutzer




Verfasst am: Fr 22 Sep, 2023 23:51    Titel:  

Ich habe dich schon sehr gut verstanden, mein Lieber.
Nehme dir deine Story nur nicht ab.
Ist so eine Berufskrankheit.
Ich erkenne einseitige Berichterstattungen und frage mich dann, wieso das so ist.

Selbst in deinem letzten Text standen 1-2 Sachen, die einfach unrealistisch sind und auch nicht wirklich zur Ausgangsstory passen aber egal.

Es wird schon seinen Grund haben, warum die Werkstatt dich so vorführt (?) - nenn es wie du magst und dir das Auto nicht herausgeben möchte.
Und ich sag dir was.
Ich lag und liege mit meiner Einschätzung glaube ich ganz richtig ;)

Nix für Ungut…
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Nichtschwimmer
registrierter Benutzer
Mannheim



Verfasst am: Sa 23 Sep, 2023 8:38    Titel:  

Moin,

Bestelldaten? Wenn man weiss um welches KFZ es sich handelt oder gar die VIN hat lässt sich alles im Internet recherchieren. Es gibt eine Reihe von Händlern und Verwertern die solche Teile verkaufen. Und man kann sogar anrufen und fragen.

Stabilisator erneuern? Hast du die den kaputten Stabi zeigen lassen? Oder sind es vielleicht nur die Buchsen?

Wenn man sich ein wenig mit der Sache beschäftigt muss man kein Technikexperte sein um zu einer Lölsung zu kommen.

Grüsse Udo
Wer liefert was?
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Celine
registrierter Benutzer




Verfasst am: Sa 23 Sep, 2023 15:07    Titel:  

Oder Jaguar XJ 4.0 Stabilisator googeln oder bei eBay eingeben.

Und die Werkstatt möchte ich mal sehen, der ich zwar keine Aufträge erteile, die aber von sich aus meint, dass jetzt dies und das und jenes noch gemacht wird oder wurde.
Natürlich kann sie sagen, dass es gemacht werden müsste oder sollte aber wenn ich nein sage, wird das nicht gemacht und der Wagen muss auch nicht deshalb länger dort bleiben.

Bleibt also nur noch der Stabi, weshalb der Wagen da schon so lange steht.
Wenn ich mich um ein Teil kümmern will, was ich bisher übrigens schon ganz oft an meinen Autos gemacht habe, dann mache ich das auch.
Das ist heutzutage kein Problem mehr und erst recht sind Teile für dieses Auto nicht selten.

Also Stabi selbst besorgen, hin zur Werkstatt, einhauen lassen, bezahlen und fertig.
Es sei denn natürlich, du willst die anderen Arbeiten, für die du sehr wohl Aufträge erteilt hast und die die Werkstatt auch schon erledigt hat, nicht bezahlen - was aber nur meine Meinung ist.
Anfangs hat Wolfgang ja geschrieben, dass er sogar bereit ist, bereits bestellte Ersatzteile zu bezahlen.
Ich soll Teile bezahlen, zu denen ich nie mein Ok gegeben habe?
Und dann schreibt er, dass sie ihm den Wagen trotzdem nicht rausgeben wollen…hmmm?!
Soll das heißen, die Werkstatt besteht da drauf, diese Arbeiten auszuführen, falls nicht schon längst geschehen?

Da stimmt doch was nicht Freunde.
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