E S1: Flügelmuttern / Radmuttern verboten ?

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#1: E S1: Flügelmuttern / Radmuttern verboten ? Autor: Durango2kGöttingen BeitragVerfasst am: Mi 06 März, 2019 21:28
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...ich wurde heute gefragt, wo genau das denn stünde, das die Dinger verboten seien.

Weiß das jemand genau ?

Mir ist nur die Auslegung „Verletzungsgefahr für Fußgänger bzw. Unfallbeteiligte“ bekannt.

Aber wenn verboten, und man dann die 8-eck nehmen muss, wie ist das mit dem H- Kennzeichen ?

Ich meine zu wissen, dass Haddock schreibt, das für deutsche Fahrzeuge Muttern „mit abgesägten Flügeln“ und Special Tool geliefert wurden...

?

Carsten

#2:  Autor: Rainer-HHHamburg BeitragVerfasst am: Mi 06 März, 2019 22:03
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Moin Carsten,

ich habe es auch mal in irgend einem DEKRA oder GTÜ Leitfaden zum H-Kennzeichen gelesen. Egal ob Jaguar, MG, Corvette oder Co, alle wurden mit den Continental Zentralmuttern in der BRD ausgeliefert und Flügelmuttern sind nicht erlaubt. Ich fahre aber seit über 20 Jahren mit Flügelmuttern zur DEKRA und nun zur GTÜ. Da sagt keiner mehr was. Macht auch keinen Sinn das hin und her gebaue, nur für die Fahrt zur HU. Aber mir ist auch nicht bekannt, dass mal einer von der Polizei mit Flügelmuttern angehalten wurde.

Das Alutool für die 38er Nuss und Flügelmuttern verkauft "der Brite" immer noch für um 35GBP.

BRD mit Continental Zentralmuttern = H-Kennzeichen. Eben so ausgeliefert.

Gruß
Rainer

#3:  Autor: Durango2kGöttingen BeitragVerfasst am: Mi 06 März, 2019 22:19
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Inzwischen konnte ich es er-googeln: es gab 1959 das Verbot scharfer Kanten und hervorstehender Teile an allen Autos.
Damit ging die Emily unter, der Leaper, und auch scharfe Kanten an Scheinwerfer- Schlafaugen und die Sonneschute, die man heute manchmal an Buckelvolvos sieht. Und auch die Flügelmuttern.

Nun ist das wohl diskutierbar- am Sprite und Midget ist es so, das die Flügel echt weit rausstehen, und da ist es dann eindeutig. In einem braunfarbigen Jaguarforum fand ich den Eintrag, bei tieferen Felgen bzw. breiteren Felgen sei das ja nicht ganz so, weil die da tiefer drin sind im Auto- der Fall verlief unklar.

Also- ich kann notfalls nur machen, was der TÜV mir bei der anstehenden Vollabnahme im Frühsommer sagt, notfalls kauf ich mir 4 gebrauchte olle 8ecke, und das Tool, und dann halt hin und her.

Carsten

#4:  Autor: Rainer-HHHamburg BeitragVerfasst am: Mi 06 März, 2019 22:54
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Carsten, ich kann Dir einen Satz Continental mit Messingbefestigungsring zum Schlagen gerne leihen. Du müsstest nur die Portokosten hin und zurück übernehmen. Gib Bescheid.

Gruß
Rainer

#5:  Autor: Gerhard MeyerWedemark BeitragVerfasst am: Do 07 März, 2019 17:57
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Hallo Carsten,

vor vielen Jahren habe ich einen Mann aus der Nähe von Hameln kennengelernt, der mir
erzählte, daß er eine Corvette aus Amerika mit Flügelmuttern importiert hätte und für den
TÜV die Flügel absägen mußte. Nach einigen Jahren kam das H-Kennzeichen. Er ist mit
dem Wagen wieder zum gleichen TÜV gefahren. Dort wurde ihm mitgeteilt, daß er das
H-Kennzeichen nicht bekommen könne, da die abgesägten Flügelmuttern nicht original
seien.

Deshalb würde ich erstmal mit Flügelmuttern zum TÜV fahren. Bei Oldtimern wird das dort
anders gesehen. Ich fahre seit vielen Jahren mit meinem MG TF ohne Probleme mit
Flügelmuttern.

Viel Erfolg wünscht, Gerd

#6:  Autor: jphdittmarhannover BeitragVerfasst am: Do 07 März, 2019 21:17
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Manches ist schon eigenartig. Die Ansage Flügelmuttern abzusägen ist sicherlich niemals korrekt gewesen sind diese Bauteilen doch eindeutig welche die nicht modifiziert werden dürfen da sie zu den tragenden Bauteilen der Achsaufhängung gehören. Es gab früher übrigens durchaus Fahrzeuge die mit Flügelmuttern gefahren wurden und es war erlaubt,der TF darf sie sicher ebenso haben wie der 300sl erst in den 60ern forderte man dann die sogenannten sicherheitsmuttern und soweit ich weiß auch nur in Deutschland. Genaugenommen ist also die Auffassung das ein Auto aus den 60ern in Deutschland keine Flügelmuttern haben darf korrekt.

Jens

#7:  Autor: Rainer-HHHamburg BeitragVerfasst am: Fr 08 März, 2019 17:04
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So ist es. Da unsere Jags mit den Continental Zentralmuttern als neu so ausgeliefert wurden, entsprechen sie auch so den heutigen Bestimmungen und Gesetzen zum H-Kennzeichen. Aber sie sind auch Pflicht in Sachen der Sicherheit.

Schicker finde ich auch die Flügelmuttern und so fahre ich auch umher.

Gruß
Rainer

#8:  Autor: mschnellRockenberg BeitragVerfasst am: So 05 Mai, 2019 18:09
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Nachdem ich drei Mal hintereinander mit meinem 1967 Jaguar 420 mit Flügelmuttern anstandslos durch den TÜV (DEKRA) gekommen bin, hat mich diesen April der TÜV-Prüfer vom TÜV mit einem "schwerwiegenden Mangel" wegen der Flügelmuttern nach Hause und zur Wiedervorführung geschickt. Habe mir jetzt von einem Bekannten die Continental Zentralmuttern geliehen und diese aufgezogen. Nach dem TÜV kommen die anderen wieder drauf. Ist völlig sinnlos. Da sollte es Bestandsschutz für die importieren Fahrzeuge geben, aber das wird wohl nichts wie ich unsere Bürokratie kenne ...

#9:  Autor: Durango2kGöttingen BeitragVerfasst am: So 05 Mai, 2019 19:58
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Ich werde mir 4 Continental in den Kofferraum legen. Wenn die Dich unterwegs interviewen, bleibst Du da...

Carsten

#10:  Autor: pfljagMünchen BeitragVerfasst am: Mo 06 Mai, 2019 7:00
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Liebes Forum,

das vorher gesagte ist alles korrekt - ab 59 sind Flügelmuttern in Deutschland nicht mehr zulassungsfähig und alle Fahrzeuge wurden mit 6-Eck oder den Continentalmuttern mit Messing Schlagring ausgeliefert.

Mir ist kein Fall bekannt, wo die Polizei die Weiterfahrt wegen der Flügelmuttern verweigert hätte, ich habe aber immer im Kofferraum einen Satz "legale" Muttern um zur Not am Strassenrand umzurüsten.

Beim Tüv/Dekra/KÜS hatte ich bis letztes Jahr auch keine Schwierigkeiten (Kommentar eines Prüfer: "...nicht legal aber du machst die ja sowie wieder drauf wenn ich mich umdrehe ...") es scheint sich aber hier langsam etwas zu ändern.
bei 2 Vorführugnen hatte ich im letzten Jahr Probleme - eine Prüfung wurde von vornherein abgeleht da die Flügelmuttern nicht legal seien (was auch sachlich korrekt ist). Mit der immer schärfer werdenen Prüfungspraxis die auch und gerade Oldtimer trifft müssen wir wohl in Zukunft vermehrt Probleme erwarten.

Ausserdem sollte sich jeder bewusst sein dass ganz streng betrachtet der nicht legalisierte Gebrauch der Flügelmutter zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen kann - mit Kosequenzen für den Versicherungsschutz.

Fazit:
Ich finde die Flügel auch schöner, habe aber vor dem Hintergrund des dieses Jahres wieder anstehenden TÜV Besuchs die Continental-Muttern drauf gemacht. Vermutlich beliben die dann schon aus Bequemlichkeit weiter drauf - sehen ja auch nicht wirklich schlecht aus. Auf das H-Kennzeichen hat das natürlich keinen Einfluss. Selbst wenn das Auto ursrpünglich mit Flügel ausgeliefert wurde sind technische zwingende Nachrüstungen (wie auch z.B. auch die Warnblinckanlage) kein H Ausschlusskriterium.

Grüße
Peter

#11:  Autor: XK150_INIngolstadt BeitragVerfasst am: Mo 11 Okt, 2021 9:39
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Hi zusammen,
Ich war heute beim TÜV-Gutachter meines Vertrauens. Bei dem habe ich bisher aller durchgebracht.

Nachdem ich bei meinem XK150 (reimport aus USA) Warnblinker nachgerüstet habe, Scheinwerfer mit E-Nummer verbaut und km/h-Skalen auf dem Tacho verklebt habe bin ich guter Dinge zur Abnahme gefahren.

Jetzt sagt er für die Fotos benötige ich andere Zentralmuttern Flügelmuttern gehen nicht)

Sobald wir einmal durch sind, bekomme ich die Abnahme dann. Nur nicht für den Paragraph 21.

Daher meine Frage (auch wenn ich ganz neu hier bin): könnte mir jemand aushelfen und seine Muttern leihen. Natürlich gegen Übernahme des Portos und auch gerne gegen Pfandgebühr.

Danke und viele Grüße
Sebastian

#12:  Autor: pfljagMünchen BeitragVerfasst am: Mo 11 Okt, 2021 10:07
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Hallo Sebastian,

siehe auch meine Anmerkungen weiter oben. Ich würde aus den genannten Argumenten einfach die 4 Muttern anschaffen und gut ist es. Du wirst sie eh früher oder später wieder beim Tüv brauchen.
Und so teuer sind die ja auch nicht: z.B. SNG Barratt 64,50 pro Stück.

Mit einem XK150 könntest Du evtl. versuchen die Flügelmuttern eingetragen zu bekommen, nach meinem Wissen sind die erst seit 1959 verboten, ein früher 150 müsste die also noch haben dürfen. Aber ist es den Aufwand wert?

Grüße
Peter



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