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Autor |
weitere Bemerkungen |
Buddy registrierter Benutzer Raum Idar-Oberstein/Kreis Birkenfeld
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Verfasst am: Mo 26 Feb, 2007 11:40 Titel: Vorwürfe gegen und von Alfred |
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Hallo zusammen,
zur Klarstellung des in einem anderen Thema dargestellten Vorwurfes von Alfred, ich hätte ihn auf den Kosten einer Wasserpumpe für meinen E SIII FHC sitzen gelassen, gebe ich die folgenden Informationen.
2003 habe ich von Alfred eine Wasserpumpe bezogen, die undicht war. Nach mehreren Einbauversuchen, wobei ich zuerst von einen Einbaufehler meinerseits ausging , stellte sich dann heraus, dass die zwischen den beiden verpressten Teilen notwendige Dichtung vom Werk aus nicht vorhanden war. Bei dem Einbau kann es durchaus zu Kratzern oder Riefen oberflächlicher Art gekommen sein, ohne Beeinträchtigung der Funktion. Ich schickte sie zurück und erhielt eine neue, die fehlerfrei ist.
2004 bezog ich von Alfred einen Butec-Regler mit dem vereinbarten Preis von 250 €. bei der Express-Lieferung forderte der Fahrer allerdings über 350 €, die ich dummer Weise auch bezahlte. Alfred hatte durch trickreiche Zahlenverknüpfungen auf der Rechnung den Betrag um 100 € erhöht ( 222 + 35 = 357). Auf meine telefonische Reklamation hin bedauerte er den Fehler und bat um Angabe der Kontonummer für die Rückzahlung. Diese erfolgte allerdings bis heute nicht, trotz mehrerer schriftlicher Erinnerungen.
Als ich ihn nun in einem Beitrag deswegen wieder aufforderte, warf er mir vor, die Wasserpumpe mit einer Flex bearbeitet zu haben und er diese nicht zurück genommen bekam, er also auf den Kosten sitzen blieb. Kein Wort davon vorher bei meinen Telefongesprächen !!
Um zu belegen, dass dieser Vorwurf unsinnig ist, nachfolgende Überlegungen:
Variation 1: Die beiden Teile der mangelhaften WP lassen sich wieder trennen. In diesem Fall kann sie mit der Dichtung nachgerüstet und wieder verpresst werden. Kosten: Null € , denn nach dem HGB müssen bei einer Mängelrüge kostenlos bis zu zwei Nachbesserungen durchgeführt werden. Ich hätte diese Pumpe, auch mit Kratzern oder Riefen, die die Funltion in keiner Weise beeinträchtigt hätten, wieder eingebaut.
Variation 2: Die beiden Teile lassen sich nicht mehr trennen, dann ist die WP als Schrott zu entsorgen. Nach dem HGB ist in diesem Fall (Wandlung) eine neue WP als Ersatz zu liefern.
Kosten: erneut Null € .
Fazit: Entweder, falls er die Pumpe tatsächlich nicht zurück genommen bekam, war er zu blöd, seine Rechte in Anspruch zu nehmen,
oder: seine Vorwurf ist erstunken und erlogen, ein perfider Versuch, mich in ein schiefes Licht zu setzen.
Ich bevorzuge die zweite Möglichkeit.
Ich habe auf rechtliche Schritte verzichtet, weil ich mal gelernt habe, dass man schlechtem Geld (=Forderung) nicht noch gutes Geld (das man im Geldbeutel hat) nachwerfen soll. Denn bei einer Insolvenz ist man als Sach- / Warengläubiger der Letzte, der vielleicht noch 3 Cent von seinen Forderungen erhält.
Letztlich noch folgende Anmerkung:
Ich halte es mit MOSES(übrigens "Danke" für deine Unterstützung), der wahrscheinlich ähnliche Erfahrungen mit Alfred hatte und dringend zur Vorsicht rät.
Buddy |
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Wer liefert was? |
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Woolfi registrierter Benutzer Dreieich / Frankfurt
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Verfasst am: Mo 26 Feb, 2007 13:53 Titel: |
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Auf welchen Namen ist Alfreds Firma momentan angemeldet ?
MfG Wolfgang Gatza |
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Wer liefert was? |
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