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XJ40 - XJ81 - X300  >>  Darf Händler Vorschaden verschweigen?
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Autor weitere Bemerkungen
Chaabo
registrierter Benutzer




Verfasst am: Di 10 Dez, 2002 9:59    Titel: Darf Händler Vorschaden verschweigen?  

Hallo Forum,

kleine Geschichte:
Mein Vater kaufte im vergangenen Spätsommer (2001) bei einem ''Jaguar-House'' in Frankfurt einen gebrauchten X300.

Wagen war nicht 100% gepflegt aber technisch soweit in Ordnung. Dazu gab's eine Jaguar ''First-Class'' Garantie mit einem Jahr Laufzeit.

Das Fahrzeug wurde direkt von Jaguar verkauft, war nach deren Angaben immer bei ihnen gewartet worden (so auch das Service-Heft).

Letzte Woche hatte mein alter Herr einen kleinen Auffahrunfall.
Der Wagen ist vorne links recht ordentlich beschädigt.

Nun kann man aber sehr deutlich sehen, dass im Bereich Motorhaube/linker Kotflügel ein offenbar nicht unbeträchtlicher Vorschaden einmal dick gespachtelt worden ist (Dicke der Plastemasse bis zu 0,5cm!!). Äußerlich hat man wirklich nichts gesehen (das FZ ist Jet Black).

Jetzt meine Frage(n):
- Muss ein Händler/ein Autohaus beim Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges auf vorhandene (und behobene) Unfallschäden in dieser Größenordnung hinweisen?
Muss soetwas im Kaufvertrag stehen? (In diesem steht NICHTS von Unfall/behobenem Vorschaden, allerdings auch nicht, dass das FZ unfallfrei ist. Das Thema Vorschaden/Unfall ist einfach nicht vorhanden.)

- Was soll ich meinem alten Herrn raten, zu tun?

Das FZ steht in der Garage, noch ist nichts seit dem Unfall daran gemacht worden. Es besteht auch weder eine Voll-, noch eine Teilkaskoversicherung.

Für Hinweise und Tipps bin ich sehr dankbar!

Gruß

David.

P.S.
Hier noch ein Bild des ''Prachtstücks'' (vor dem Crash):

<img src=http://members.roadfly.com/CHAABO6/X300.jpg>
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Gast





Verfasst am: Di 10 Dez, 2002 10:11    Titel: Re:Darf Händler Vorschaden verschweigen?  

hallo Chaabo,
ganz klarer Antwort:JEDER HÄNDLER oder privatmann ist VERPLICHTET Unfallschäden den Käufer zu melden. SDonst kann der Vetrag sofort geandelt werden.
Grüße
Alfred
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Chaabo
registrierter Benutzer




Verfasst am: Di 10 Dez, 2002 10:48    Titel: Re:Darf Händler Vorschaden verschweigen?  

Ja, das leuchtet mir ein, aber:

1. Der Wagen ist nun seit über einem Jahr in unserem Besitz.
2. Jaguar hatte den Wagen von einem ihrer Kunden in Zahlung genommen und dann an meinen Vater weiterverkauft. Was, wenn sie wirklich gar nichts über den Vorschaden wussten?
3. Wie sollen wir nun vorgehen? Mit Jaguar etwas aushandeln (Übernahme der Reparaturkosten) oder doch zum Anwalt?

Danke für Eure Antworten!

Gruß

David.
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colosaal
registrierter Benutzer
Aschaffenburg



Verfasst am: Di 10 Dez, 2002 10:58    Titel: Re:Darf Händler Vorschaden verschweigen?  

Hallo David,
wenn im KV Unfallfrei NICHT aufgeführt ist lohnt es sich keineswegs einen
Rechtsanwalt aufzusuchen, hatte einen ähnlichen Fall vor Jahren
mit einem Vertragshändler. Schwarze Schaafe gibt es leider auch
hier.
Gruß Colosaal
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lumo
registrierter Benutzer
77704 Oberkirch



Verfasst am: Di 10 Dez, 2002 11:29    Titel: Re:Darf Händler Vorschaden verschweigen?  

Hallo, David,

vielleicht hat das Jaguar-Haus ja wirlich nichts von dem Vorschaden gewusst - soll ja auch mal vorkommen, auch wenn es bei regelmässiger Wartung durch das Autohaus nicht vorkommen sollte.

Ich würde einfach mal den Erstbesitzer oder Vorbesitzer anrufen und fragen, wer den Schaden repariert hat. Wenn es das Jaguar Haus war, dann würde ich erstmal versuchen, die Sache mit denen zu klären - sprich einen nachträglichen Nachlass heraushandeln - in Höhe einer Wertminderung durch den vorhandenen Schaden.

Hat nicht das Jaguar-Haus repariert, dann besteht ein Nachweisproblem. Im Zweifel haben sie nicht davon gewusst. Und dann wird es eine langwierige Prozessiererei, die wohl höhere Kosten nach sich zieht und für den "alten Herrn" wohl auch nervlich eher belastend sein dürfte.
Was allerdings auch für den anderen Fall gelten dürfte - wenn sich Jaguar weigern sollte, Geld rauszurücken.

Eine Kulanzregelung ist -leider - meistens für den Käufer besser als der Versuch, "sein Recht" durchzusetzen.

Viel Glück

Thomas
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Driver
registrierter Benutzer
56112 Lahnstein



Verfasst am: Di 10 Dez, 2002 16:02    Titel: Re:Darf Händler Vorschaden verschweigen?  

Hallo,

vermutlich wird Thomas recht haben. Allerdings gilt, daß kleinere Schäden nicht als "Unfall" gelten und daher auch nicht genannt werden müssen. SIW bis Schäden 1500,-€ gelten als unbedeutend. Da dafür im Jaguar-House allenfalls ein defekter Blinker gewechselt wird, dürfte in diesem Fall eine eigene Interpretation vorliegen...

Ist aber m.E. rein spekulatius - nach deiner Beschreibung wird dein Vater den (neuen) Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen ,und auch wenn da vorher kein Schaden gewesen wäre, muss es jetzt sowieso repariert werden.

viele Grüße,
Harald
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Gast





Verfasst am: Mi 11 Dez, 2002 15:08    Titel: Re:Darf Händler Vorschaden verschweigen?  

Hallo David,

aus diesem Grunde sollte man immer fragen, ob das Fahrzeug einen Unfall gehabt hat.

Meines Wissens müssen kleinere Blechschäden vom Verkäufer nicht erwähnt werden - es sei denn man fragt explizit danach.

Gruß,
Günter 2
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Woolfi
registrierter Benutzer
Dreieich / Frankfurt



Verfasst am: Fr 13 Dez, 2002 9:49    Titel: Re:Darf Händler Vorschaden verschweigen?  

1. Wenn ein Händler von einem Unfallschaden weiß, ist er verpflichtet, den Schaden UNGEFRAGT zu nennen. Dumm stellen geht nicht.
2. Als Unfallschaden gelten Verformungen an nicht abschraubbaren Blechteilen. Eine größere Beule im Schweller IST ein Unfallschaden.
Wenn dieser Vorschaden nur die Haube und den Kotflügel betrifft, gilt er meines Wissens nach als Blechschaden. Ich weiß nicht, ob dafür die oben angesprochene Mitteilungspflicht gilt.
Die Haube und der Korflügel sind ja irgendwo befestigt. Wenn diese Teile verformt waren, gilt dieser Schaden als Unfall. Allerdings dürfte es nicht so einfach sein nachzuweisen, dass diese eventuell nur leicht verbogenen, nichtabschraubbaren Blechteile gerichtet wurden.
Autogutachter sehen allerdings ganz gut, ob irgendwo gerichtet wurde.
Wenn das Fahrzeug einen Unfall hatte, müßte eigentlich Minderung möglich sein, auch wenn der Verkäufer davon nichts wußte. Sonst könnte man mit einem Zwischenverkauf über einen "Strohmann" jeden Unfall juristisch "waschen".
Dummerweise muß man dem Gericht nachweisen, dass diese Beschädigung schon vor Ihrem Kauf passiert ist. Theoretisch könnte ja auch Ihr Vater innerhalb dieses Jahres, diesen Schaden verursacht haben.
Also zuerst mal beim Vorbesitzer Klarheit verschaffen, weil das nichts kostet. Ich würde beim Vorbesitzer anrufen und mich erkundigen, ob er in einem Kaufvertrag diesen Schaden Jaguar mitgeteilt hat und wie hoch der Schaden war. Wenn ja, ob er Ihnen diesen Vertrag eventuell zufaxen könnte. Wenn der Vorbesitzer hier "mauert" wirds es schon schwieriger. Wenn das ein Unfall war, kann man mit diesem Papier in der Hand den Verkäufer sofort verklagen. Aussichten nahe 100%. Ich bin kein Jurist, würde also dringend empfehlen, einen juristisch erfahrenen Berater zu fragen.
Mit vielen Grüßen W. Gatza
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Chaabo
registrierter Benutzer




Verfasst am: So 15 Dez, 2002 13:50    Titel: Neue Fakten, neue Situation!  

Hallo,

ersteinmal ganz herzlichen Dank für die zahlreichen und guten Infos zu unserem Problem!

Ich muss mich auch entschuldigen, dass ich den Sachverhalt oben (unverschuldet) etwas falsch dargestellt hatte. (Man kann leider nur darüber berichten, was einem auch gesagt wurde.)

Mein Vater informierte mich gestern darüber, dass er nach nochmaliger Durchsicht der Papiere im Kaufvertrag folgenden Passus fand:

"Anzahl der Unfall-/Vorschäden laut Vorbesitzer: Keine"

Damit dürfte sich unsere Position doch nun etwas besser darstellen, als zunächst befürchtet, oder ?

Der Vorbesitzer ist im übrigen nicht mehr zu ermitteln (Suche in diversen Telefonverzeichnissen (auch online)).

Trotzdem noch die Frage:
Was sollen wir nun tun? Verhandeln direkt mit dem House? Ab zum Anwalt? Und was kann man fordern?

Gruß

David.
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