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XK120-150, D Type, E-Type, MK, 420(G), S-Type  >>  Kurzzeitversicherung für UK, zwecks Überführung
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Autor weitere Bemerkungen
Micha_H
registrierter Benutzer
Kreis Düren, NRW



Verfasst am: Sa 28 Jul, 2018 15:18    Titel: Kurzzeitversicherung für UK, zwecks Überführung  

Hallo,

ich hatte befürchtet, da ist mir doch hier in Cornwall ein schöner Morris Minor vor die Flinte gelaufen..

Fahrzeug ist zugelassen und hat MOT, der Verkäufer lässt mich auch damit davonfahren, aber ich habe keine Versicherung. Die ist in UK ja am Fahrer und nicht am Fahrzeug...

Das wird jetzt gerade zum Problem:
1.OCC (Bei denen hab ich schon drei Autos) machen das nicht
2.Alle Anbieter von Kurzzeitkennzeichen, auch die mit grüner Karte, machen das nicht für UK Kennzeichen
3.Tourinsure macht es, aber nicht im UK selbst, UK wird in der grünen Karte gestrichen.
4.Die UK drive away insurance gibt es nicht für Fahrzeuge vor Bj. 1976 , vermutlich wegen der MOT Befreiung
5.Eine UK Jahrespolice gibt es nur mit Wohnsitz in UK
6. Die ADAC Grenzversicherung gibt es nicht mehr.

Hat irgendjemand noch eine Idee wir ich als Deutscher ein UK zugelassenes Auto versichern kann für blöde 2 Tage?

Danke
Gruß
Michael
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mainzer25
registrierter Benutzer
Mainz



Verfasst am: Sa 28 Jul, 2018 16:24    Titel:  

hi micha
wie wäre es mit ner rotennummer?

du kennst doch bestimmt jemand der sie dir mal zur verfügung stellen kann?
oder?

gruss und gutes gelingen
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rixer1
registrierter Benutzer
dort



Verfasst am: Sa 28 Jul, 2018 16:28    Titel:  

Guten Tag,
ob die rote Nummer im Ausland gilt, wage ich zu bezweifeln.
Ich habe einen Wagen aus der Schweiz importiert und keine Versicherung gefunden, die mir den Schutz in der Schweiz schriftlich garantiert. Ich habe dann mit dem Schweizer das Auto über die Grenze gebracht und dann die dt. Kurzzeitkennzeichen drangeschraubt und bin weiter.
Gruß Rüdiger
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brooklands
registrierter Benutzer
Westmünsterland



Verfasst am: Sa 28 Jul, 2018 16:31    Titel:  

Michael, habe vor einiger Zeit einen alten Landrover in UK gekauft und auf eigener Achse überführt. Meine Versicherung hat mir ein Schriftstück mit Nennung der Fahrgestell Nr. und dem Versicherungszeitraum ausgestellt. Der Verkäufer hat die Versicherungsplakette aus dem Landrover entfernt. Uns kam dann auf der Fahrt eine englische Polizeistreife entgegen, sah uns und drehte um, natürlich um uns zu kontrollieren, da wir keine Plakette in der Windschutzscheibe hatten.

Nach Vorlage des Kaufvertrages (Englisch und Deutsch) und Vorlage der Versicherungsbestätigung hat man uns ohne Beanstandung weiterfahren lassen.

Damalige Versicherung war meines Wissens OCC, jedoch noch nicht fusioniert bzw. Komplett übernommen von der Provinzial. Habe diese Versicherung vor einiger Zeit gewechselt, da sie zu diesen Zugeständnissen und anderen Dingen nicht mehr bereit war. Bin jetzt bei der Württembergischen, haben bessere Versicherungsbedingungen für mich.

Grüße
Manfred
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jagwaugh
registrierter Benutzer
Zürich



Verfasst am: Sa 28 Jul, 2018 16:37    Titel:  

Ich hab einmal eine MGC aus NI nach CH geholt. Der damalige Besitzer hat eine Zusatzversicherung unter dem wir gedeckt waren abgeschlossen & wir haben es mit NI Nummerschilder nach Zurich gefahren.
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Red-XM
registrierter Benutzer
32120 Hiddenhausen



Verfasst am: Sa 28 Jul, 2018 17:32    Titel:  

Vor paar Jahren hab ich meinen XJ-6 aus NL nach Deutschland auf eigener Achse geholt. Da lief es so ab, dass ich für das NL-Exportkennzeichen (siehe Foto) hier bei meiner Versicherung (DEVK) eine Kurzzeitversicherung (ich meine 30 Tage) abgeschlossen habe. Die entsprechende Bescheinigung und Vers.-Nr. hab ich dem Verkäufer mitgeteilt, auf Grund derer hat er problemlos das NL-Exportkennzeichen bekommen, mit einber Gültigkeit von 14 Tagen. Eine vergleichbare Lösung sollte es auch (noch !) in UK geben, da ja noch EU. Da ich bei der DEVK noch 3 weitere Autos laufen habe, hat mich die Kurzzeitversicherung noch nicht einmal etwas gekostet, da der XJ-6 demnächst auch über dieses versichert werden wird.
Gruß,
Hans
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mainzer25
registrierter Benutzer
Mainz



Verfasst am: So 29 Jul, 2018 10:02    Titel:  

mal googeln
nach eu recht muss die rote nummer im euraum überall anerkannt werden

grusd
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Micha_H
registrierter Benutzer
Kreis Düren, NRW



Verfasst am: So 29 Jul, 2018 19:23    Titel:  

Hallo,

danke für die Tips. Es ist so, dass ich die Zulassung auf keine Fall ändern würde, in Zoll oder Kurzzeit oder was auch immer, das macht es nur noch komplizierter. Mit der UK Zulassung darf ich nach EU Recht auf jeden Fall fahren, da bin ich sicher. Das Problem ist rein die Versicherung, komisch das dieser Fall von keinem Versicherer gedeckt wird. Ist doch nicht mehr Risko als ein Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte.

Das ich auf OCC stink sauer bin wird die vermutlich auch wenig jucken, aber wenn ich ein vergleichbares Angebot finde bin ich da weg.(andere Versicherer sind da offensichtlich flexibler)

Zu allem Überfluss hat sich heute der Verkäufe gemeldet und die Kiste gestern kurzerhand an einen lokalen Käufer gegeben, dem war der Zirkus vermutlich auch zu doof.

Sollte ich den Fall wieder haben mache ich kurzerhand Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte, aber nur im Gepäck und um Versicherungsschutz zu haben..... bloß nicht dran schrauben, denn das wäre je eine Fernzulassung... was ein Europa, schon echt zum ärgern das mir durch mein zögern der Karren durch die Lappen gegangen ist.... jetzt erst mal weiter Urlaub.

Gruß Michael
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