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Autor |
weitere Bemerkungen |
werneranja registrierter Benutzer Bremen
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Verfasst am: Mo 01 Jul, 2019 11:03 Titel: Antrag auf H-Kennzeichen (XJ-S 1989) |
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hallo, liebe Katzenhalter:
ich versuche seit heute morgen, bei der für mich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle in Verden, mein Fahrzeug
JAGUAR XJ-S Baujahr 1989 von Saison-Kennzeichen 05 bis 10 auf ein H-Kennzeichen umschreiben zu lassen.
An Unterlagen verfüge ich über
1. Zulassungsbescheinigung Teil I + II
2. Classic Date Gutachten von April 2011, ausgestellt von einem Ingenieurbüro in Bremen
3. das Fahrzeug selbst
das Fahrzeug ist lt. Zulassungsbescheinigung II zuerst am 01.07.1989 zugelassen worden (in USA)
erst im Mai 2019 habe ich eine neue TÜV-Plakette ohne Beanstandungen bekommen
Die Zulassungsstelle beharrt nun darauf, ein spezielles TÜV-Gutachten zu bekommen, welches explizit für das beantragte H-Kennzeichen benötigt wird. Ohne dieses TÜV-Gutachten kein H-Kennzeichen !!!
Wer kennt sich hier aus?
Bitte Infos sobald wie möglich in diesem Forum oder als PN an mich. Ich will mich von unsinnigen Vorschriften nicht erpressen lassen, will aber das H-Kennzeichen haben !!!
Danke für Eure zeitnahen Infos
lg werneranja |
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Dirk Albrecht registrierter Benutzer 25364 Brande-Hörnerkirchen
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Verfasst am: Mo 01 Jul, 2019 11:24 Titel: Gutachten zur Erteilung H-Kennzeichen |
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Hallo Werner,
das spezielle Gutachten zum H-Kennzeichen ist Grundvoraussetzung für die Erteilung eines H-Kennzeichens.
Das Gutachten bestätigt die Voraussetzungen für die Erteilung der H-Zulassung, wie z.B. weitestgehend orignalgetreuen Zustand des Autos und guten Pflegezustand. Das alles sollte anhand der Beschreibungen Deines XJ-S hier in der Vergangenheit gegeben sein.
Viel Erfolg und viele Grüße
Dirk |
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werneranja registrierter Benutzer Bremen
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Verfasst am: Mo 01 Jul, 2019 12:15 Titel: |
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moin Dirk,
Danke für Deine prompte Info. Ich verfüge über ein WERT-Gutachten von CLASSIS DATA aus 2011, welches NUR für die Versicherungs-Einstufung seinerzeit gefordert war, aber eben nicht von der Zulassungsstelle akzeptiert wird. Es muß also ein TÜV-Gutachten her, für welches ich wahrscheinlich noch einmal etliche Euros "opfern" muss.
Daneben wird auch noch eine NEUE EVB also Versicherungsschein benötigt, in welchem meine Kfz-Versicherung - wo mein Fahrzeug die letzten 8 Jahre als Saisonfahrzeug versichert war, erklären muß, auch die Versicherung zu übernehmen, wenn das Fahrzeug nicht mehr als Saisonfahrzeug, sondern als H=History-Fahrzeug versichert werden soll. geht´s noch ?
noch schlimmer geht immer - was für ein verrücktes Spiel
lg werneranja |
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chund registrierter Benutzer Auerbach im Vogtland
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Verfasst am: Mo 01 Jul, 2019 13:23 Titel: |
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Mahlzeit,
dazu fallen mir zwei Dinge ein:
1. http://bfy.tw/ON4G
2. Das Auto erhält mit H-Kennzeichen, sofern dieses zugeteilt wird, eine neue Zulassung, ergo brauchts eine neue Bestätigung der Versicherung, egal wie lange die Versicherung bestand. Das kostet einen Anruf. Selbstverständlich wird sich die Versicherungsprämie ebenfalls erhöhen, war das Auto vorher doch nur ein paar Monate jetzt aber durchgängig versichert.
Gruss
Andreas |
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pfljag registrierter Benutzer München
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Verfasst am: Mo 01 Jul, 2019 13:37 Titel: |
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Hallo Werner,
das H-Gutachten ist rechlich eine Änderung der Fahrzeugart.
Im Prinzip so was ähnliches wie Eintragen von Tuningteilen etc.
Also eine zulassungsrelevante Änderung, die eingetragen werden muss.
Dein Jag ist danach ein Historisches Fahrzeug, kein PKW mehr!
Das Straßenverkehrsamt trägt solche zulassungrelevanten Änderungen nur ein, wenn ein Gutachten einer dazu berechtigten Stelle vorliegt. Dieses Gutachten hat nichts mit deinem Classicdata Gutachten zutun. Hier geht es ausschließlich um die technische Würdigung, nicht um die Wertermittlung.
Je nach Bundesland sind verschiedene Prüforganisationen zur Erstellung solcher Gutachten berechigt. Früher mal war es TÜV im Westen un DEKRA im Osten. Das hat sich aber meine ich über die Jahre liberalisiert. Frag einfach bei der Prüforganisation Deiner Wahl nach ob die ein solches H-Kennzeichen Gutachten erstellen.
Richtig ist dass auch der Wechsel der Versciherung bzw. zumindest die Austellung einer neuen EVB ansteht. Wechsel macht meist Sinn da Oldtimer Spezialverischerer meist günstigere Tarife anbieten. Technisch gesehen kannst Du aber auch bei deinem alten Verischerer bleiben - eine neue EVB bruacht Due aber zu Zulassung als H auf alle Fälle.
Auch das H-Kennzeichen kann man beliebig an- und ablmelden bzw. als Saisonkennzeichen ausgestalten. Die meisten Oldtimerversicherer tragen dem zwischenzeitlich auch Rechnung und ermöglichen eine Betragayberechnung nur für den Zulassungzeitraum.
Grüße
Peter |
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XJ12_Fahrer registrierter Benutzer Bad Homburg
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Verfasst am: Mo 01 Jul, 2019 17:16 Titel: |
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Gents,
hier werden mehrere Sachen in einen Topf geworfen. Für die erstmalige Zulassung mit H-Kennzeichen verlangt die Zulassungsstelle folgende Dokumente:
1. H-Gutachten
2. Aktuelle ASU
3. Aktuellen TÜV
4. Neue eVB Nummer der Versicherung
5. Zulassung
6. Fahrzeugbrief
7. alte und neue Kennzeichen
Es spielt also keine Rolle ob TÜV und ASU bereits vor kurzer Zeit ausgestellt wurden, es muss eine aktuelle Abnahme erfolgen.
Das Wertgutachten ist nur für die Versicherung hat für die Zulassungsstelle keine Relevanz.
Beste Grüße
Andreas |
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werneranja registrierter Benutzer Bremen
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Verfasst am: Mo 01 Jul, 2019 17:41 Titel: |
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alles verstanden, alles klar, danke allen Zuschreibern
habe heute nachmittag das H-Gutachten vom TÜV Nord erhalten, sowie eine EVB vom Versicherer und werde morgen zur Zulassungsbehörde marschieren, Geld abdrücken sowieso und gut is
so Long - hasta la Vista
werner |
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werneranja registrierter Benutzer Bremen
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Verfasst am: Di 02 Jul, 2019 19:14 Titel: |
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HEUREKA ! Ich habs ! das H-Kennzeichen.
nach Umwegen und Missverständnissen meinerseits ist jetzt alles paletti, und mein Jag hat gaaanz neue Kennzeichen!
lg an alle Helfer und Begriffserklärer und nochmals Danke
mfg werner |
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