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Jaguar Classic & New Car Forum Größtes Jaguarforum weltweit in deutsch - gegründet 1997 |
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Autor |
weitere Bemerkungen |
Hamburger1985 registrierter Benutzer Hamburg
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Verfasst am: Mo 27 Jan, 2020 18:31 Titel: Herstellerbescheinigung Jaguar E-Type |
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Moin,
ich habe kürzlich einen E-Type geerbt, wo leider sämtliche Zulassungsdokumente nicht mehr aufzufinden sind. Gibt es ähnlich wie bei Mercedes eine Möglichkeit eine sogenannte Herstellerbescheinigung zu bestellen?
Quasi ein Dokument, welches anhand von Eigentumsnachweis bestellt wird und Auskunft über alle technische Daten, Maße, Gewicht etc. gibt.
Wenn ja, kann man sowas einfach mit einem Perso und Eigentumsnachweis bestellen?
Freue mich über Antworten.
Grüße aus dem Norden |
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sm-soft registrierter Benutzer Köln
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Nichtschwimmer Sponsor 2023 Mannheim
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Verfasst am: Di 28 Jan, 2020 10:56 Titel: |
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Hallo,
mir ist auch nur das Heritage-Zertifikat bekannt. Das kann man online bestellen wenn man die Fahrgestellnummer angibt. Allerdings enthält das nicht die für eine Zulassung erforderlichen Daten und ist auch kein Eigentumsnachweis. Die für die Zulassung erforderlichen Daten hält man vom Datenblattservice des TÜV. Weiterhin benötigt man einen Eigentumsnachweis (Brief, title ö.ä.). Wenn diese Papiere verloren sind, geht das Theater los. In deinem Fall wäre die Erbschaft nachzuweisen (Erbschein, eidesstattliche Versicherung etc.). Auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA, dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist m.E. notwendig.
Falls es sich um ein Importfahrzeug von außerhalb der EU handelt, benötigt man die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA zur Zulassung eines KFZ, die bescheinigt dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlt wurden bzw. die Einfuhrpapiere aus denen das hervorgeht. Mit diesen Papieren geht man zum nächsten Zollamt und läßt sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Ohne Papiere wird man Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nachzahlen müssen, es sei denn es gelingt der Nachweis, dass das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war.
Um vollständige Papiere zu erhalten muss das Fahrzeug zugelassen werden. Das setzt auch voraus, dass es durch den TÜV kommt. Wenn es sich um Restaurationsobjekt handel oder viele Mängel hat, muss deshalb erst mal kräftig investiert werden. Ein Verkauf ohne Papiere ist sehr problematisch (gutgläubiger Erwerb, Preisabschlag).
Meine Empfehlung: Gehe mit Erbschein und Heritagezertifikat zur Zulassungsstelle und stimme das weitere Vorgehen und die zu beschaffenden Dokumente ab. Hilfreich wäre, wenn man nachweisen könnte dass das Fahrzeug auf den Erblasser zugelassen war.
Grüße Udo |
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