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Jaguar Classic & New Car Forum Größtes Jaguarforum weltweit in deutsch - gegründet 1997 |
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Autor |
weitere Bemerkungen |
Spezibernd registrierter Benutzer Eching
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Verfasst am: Di 12 Mai, 2020 17:08 Titel: Geänderte Mobilitätsgarantie Leihfahrzeug muss bei Rearsturdauer unter 2h selbst gezahlt werden |
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Mit unserem F-pace waren wir in den letzten 2.5 Jahren schon 10 Mal wegen unterschiedlichsten Mängeln in der Werkstatt zur Mängelbeseitigung auf Garantie, wobei wir hier immer kostenfrei mobil gehalten wurden, so wie es auch auf der Jaguar Website steht. Jetzt gab die Klimaanlage den Geist auf. Habe das Fahrzeug zu Avalon München gefahren, wo mir erst vor Ort gesagt wurde, dass ab sofort bei Reparaturzeiten unter 2h pro Mängel das Leihfahrzeug vom Besitzer selbst zu tragen ist. Eine Beschwerde bei jaghilfe@jaguarlandrover.com brachte das gleiche Ergebnis. Außerdem wurde auch klar darauf hingewiesen, dass die Reparaturzeit stark von der Zeit des Werkstattaufenthalts differieren kann wenn das Ersatzteil nicht vorrätig ist und schlimmer noch nicht in hinreichender Zeit geliefert werden kann. Also das ist meines Erachtens ein echtes no go. Wie seht ihr das? Auf Antworten bin ich echt gespannt. |
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Katzenneuling registrierter Benutzer Butzbach
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Verfasst am: Mi 13 Mai, 2020 9:54 Titel: |
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Grundsätzlich ist eine Garantie eine freilwillige Sache soweit in der Garantie mehr gegeben wird als nach dem Gesetz geschuldet. Das heisst auch, dasss jederzeit innerhalb dieses Rahmens die Garantieleistungen geändert werden können. Wahrscheinlich hat sich der Garantiegeber eine solche jederzeitige Änderung sogar vorbehalten und beruft sich dabei darauf, dass die Garantie ja eine kostenfreie zusätzliche Absicherung sei.
Und jetzt wird es tricky. Die Mobilitätsgarantie dient ja als Verkaufsargument und Verkaufshilfe. Dadurch wird sie meines Erachtens beim Kauf zum Vertragsbestandteil. Eine einseitige Vertragsänderung nach dem Kauf ist dann im Zweifel unwirksam. Ein eventueller Abänderungsvorbehalt ist im Zweifel ebenfalls unwirksam.
Damit wären theoretisch für Dich alle Änderungen vom Tisch und es gilt bis zum Ablauf der ersten 3 Jahre der alte Vertrag. Wenn dann eine Anschlussgarantie abgeschlossen wird, könnten zu diesem Zeitpunkt neue Regelungen vorgegeben werden, welche dann wiederum für den gesamten Vertragszeitraum ungeändert fortbestehen.
Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Kläre das bitte mit einem Rechtsanwalt ab. Der braucht dafür dann auch alle Schriftstücke / Dokumente um da individuell prüfen zu können. Falls Du ADAC Mitglied bist, könntest Du Anspruch auf eine kostenfreie telefonische Beratung durch einen ADAC Vertragsanwalt haben. Nimm das in Anspruch.
2h Reparaturzeit pro Mangel? Was sind das für 2h? Die Vorgabe von Jaguar oder der tatsächliche Zeitverbrauch der Werkstatt? Was passiert, wenn es 2 oder 3 oder 4 oder noch mehr Mängel zu je 1,75h sind? Das würde spannend werden.
Ersatzteilbeschaffungsdauer bleibt unberücksichtigt? Das ist "wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass." Avalon hat aus Kostengründen die benötigten Ersatzteile nicht auf Lager. Jaguar ebenfalls oder Jaguar hat die Logistik so bescheiden gestaltet, dass es teilweise mehrere Tage oder Wochen dauert, bis die benötigten Ersatzteile in einer Werkstatt ankommen. Das sehe ich als ein Organisationsverschulden bei Avalon und Jaguar. Und dafür sollten die beiden dann auch im Rahmen der Mobilitätsgarantie gerade stehen. "Ich will nicht dafür gerade stehen, dass ich mich so organisiert habe, dass die benötigten Teile nicht innerhalb weniger Stunden in der Werkstatt sind."
Spannend wäre ein Markenvergleich mit dem Wettbewerb. Wie wird es dort gehandhabt? Und dazu dann auch die Frage, ob eine solche Differenz dann tatsächlich zu einem Markenwechsel führt. |
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Spezibernd registrierter Benutzer Eching
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Verfasst am: Mi 13 Mai, 2020 17:07 Titel: |
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Ich sehe das so ähnlich wie du. Allerdings ist mir das mit dem Anwalt echt zu blöd. Mag mich da nicht auch noch drum streiten müssen. Ich werde dann halt mit einem Bekannten die Mitnahme absprechen, was es viel komplizierter macht, als mit dem Leihwagen.
Das mit den 2h pro Mangel wurde mir vom Serviceberater von Avalon München, Herr Tech, so erklärt. Ich hatte das auch noch beim Verkäufer, Herr Hofmann Jaguar Würzburg bestätigt bekommen und wurde gebeten mich direkt bei jaghilfe@jaguarlandrover.com zu beschweren. Dort habe ich folgende Antwort bekommen (Zitat):
Die neuen Garantie-Richtlinien seit dem 01.04.2020 sehen es vor, dass bei einer reinen Reparaturzeit von unter 2 Stunden der Hersteller keinen Leihwagen mehr kostenfrei zur Verfügung stellen wird.
Der Händler darf bei Bedarf selbst entscheiden, ob eine Mobilität für Kundendienste angeboten wird.
Ich hoffe, Sie haben ein wenig Verständnis für die Garantie-Richtlinien.
Habe folgendes darauf geantwortet:
somit sehe ich mich gezwungen in Zukunft keine Fahrzeuge von JLR zu leasen oder zu erwerben. Wenn man seinem Versprechen nicht nachkommt muss man wohl auch die Konsequenzen daraus ziehen. Ich wünsche weiterhin viel Erfolg bei der Kundenbindung.
Ich enthalte mich hier einer weiteren Stellungnahme. Wollte nur mal darauf hinweisen, was man vom Premiumhersteller derzeit erwarten kann. Habe die Befürchtung, dass es nach dem Brexit nicht besser werden wird. |
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