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XJ Serie 1 bis 3  >>  Import aus Schweiz
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Woolfi
registrierter Benutzer
Dreieich / Frankfurt



Verfasst am: So 27 Sep, 2020 14:29    Titel: Import aus Schweiz  

Ich spiele mit dem Gedanken, einen 40 Jahre alten XJ6 ais der Schweiz zu importieren und in Deutschland mit einer H-Zulassung anzumelden. Dazu habe ich ein paar Fragen.
1. Entscheidet der deutsche Zoll bei Grenzübertritt, ob das 40 Jahre alte Fahrzeug, das in sehr gutem Originalzustand ist, als Sammlerfahrzeug / Oldtimer nur mit dem niedrigen Satz von momentan 5% Einfuhrumsatzsteuer und keinem Zoll belegt wird ? Oder entscheidet das letztendlich das Hauptzollamt in der Nähe meines Wohnsitzes ?
2. Gehe ich mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll und dem Schweizer "KFZ-Brief" auf die Zulassungsstelle und beantrage einen deutschen Brief ?
3. Danach muss ich zum TÜV und den Wagen begutachten lassen. Dazu braucht man glauce ich ein sogenanntes Datenblatt. Wo bekomme ich das ? Hat der TÜV das Datenblatt für das Automodell in einer Online-Datenbank sofort 'greifbar' oder muss ich es vorher beantragen ?
4. Brauche ich für die Zulassung noch andere 'Papiere' ?
5. Muss vom TÜV ein 'Abgasgutachten' erstellt werden oder reicht dort die einfache ASU ?
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Gatza
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Frank12
Sponsor 2024
Hagen



Verfasst am: So 27 Sep, 2020 17:05    Titel:  

Hallo Wolfgang,
1.) Ob der Oldtimer ein erhaltungswürdiges Objekt ist war bei mir kein Thema. Beim de Zoll zahlt man die 7% Einfuhrumsatzsteuer. Dadurch das ich es über eine Spedition abgewickelt hatte weiß ich nicht ob die be dem Ch Zoll noch Gebühren beglichen hatten.
Für die Ausfuhr brauchst du auch einen Ursprungsnachweis, weil für De das Fahrzeug unbekannt ist(ist zwar Blödsinn). Ich hatte den von der Emil Frey AG bekommen. (0041627888833)

2.) Als erstes musst du dir ein Datenblatt(meiner war nicht in der Datenbank) vom TÜV Süd beantragen, gibt es nur dort, (frag mich nicht warum), dann bin ich zum Tüv Nord (das können auch nur die) und habe eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis/ Gutachten.
Wegen der Abgasuntersuchung musste ich 2x antanzen.

3.) Zum Straßenverkehrsamt, mit Kaufvertrag, Fahrzeugausweis, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Zollpapieren und Gutachten mitnehmen.

Wenn du vom Händler kauft dann kannst du dir die Einfuhrsteuer direkt von dem Hänler zurück holen.
Wenn man ein ganz besonderes Fahrzeug kauft, z.B. einen Prototypen oder der einzige Vorbesitzer eine ranghohe Persönlichkeit war, kann man es als Kulturgut erklären lassen und brauch keine Steuern zahlen.

LG Frank
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Ribolla
Sponsor 2023
Graz



Verfasst am: Mo 28 Sep, 2020 7:04    Titel: Zumindest bei Serie 1...  

Zumindest bei Serie 1 ist ein Schweiz-Import eine kluge Idee, die Fahrzeuge wurden vor der Erstauslieferung von der Emil Frey AG hohlraumkonserviert. Bei meinem originalen Serie 1 gab es beim Kauf nur drei Roststellen - untere Kühlertraverse und beide vorderen Schwellerspitzen. Alles andere war wie neu. Ob das auch auf Serie 2 und 3 zutrifft, kann ich nicht beurteilen.
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XJ12_Fahrer
registrierter Benutzer
Bad Homburg



Verfasst am: Mo 28 Sep, 2020 7:43    Titel:  

Ja, Emil Frey hat sich für seine Kunden sehr engagiert. Jedes Fahrzeug wurde vor der Auslieferung nach einem oft dreistelligen Punkteplan geprüft und nachgearbeitet, dazu gehörte dann auch ggf. eine Hohlraumkonservierung.
Aber nach 30 Jahren ist dieser Vorteil auch aufgezehrt.

Nach meiner Erfahrung zeigen die Fahrzeuge heute die gleichen Schwachstellen, wie alle Fahrzeuge der Serie und vor einer Pauschalisierung hinsichtlich des Zustandes der Fahrzeuge aus der Schweiz kann ich nur warnen.

Was ich in der letzten Zeit bei renommierten Händlern in der Schweiz besichtigt habe war nicht sehr überzeugend, ich habe bei jedem besichtigten Fahrzeug nach einer optischen Prüfung auf eine Probefahrt verzichtet.

Beste Grüße

Andreas
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