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Autor weitere Bemerkungen
brooklands
registrierter Benutzer
Westmünsterland



Verfasst am: Mi 04 Nov, 2020 5:34    Titel: Brexit & Zoll  

Hallo zusammen,

das sieht schon nach kompliziert und bedeutend teurer für uns aus:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/Brexit-Zoll/brexit-zoll_node.html?fbclid=IwAR2FHmeOrGvrXl9PXNKmxwnHU92SeVgcu7xs7yjC7k-9KpfgsHdeTA5Rsh4

Grüße
Manfred
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Thomas_Schmid
Administrator
Dülken



Verfasst am: Mi 04 Nov, 2020 9:05    Titel:  

Also wenn man sich mit Einfuhren nicht auskennt, wie meiner Einer, siehts auf jeden Fall erstmal kompliziert aus.
Hab grade mal etwas durchgelesen, also Autoteile stehen nach Listen auf der Seite bei 3,5 bis 4% Zoll.
Hinzu kommt dann noch die Einfuhrumsatzsteuer, jetzt zur Zeit ja nur 16% normalerweise ja schon 19%

Was mir persönlich wieder nicht klar ist, da ist die Rede von Präferenzen und in der Liste steht United Kingdom als Ursprungspräferenz aufgeführt.
Würde das nun wieder bedeuten, der Zoll fällt weg und es bleibt nur bei der Umsatzsteuer?

Halte mich aus politischen Themen in der Öffentlichkeit weitestgehend bedeckt, aber wieso die Holzköppe nicht im Stande sind, da endlich mal zu einem Abkommen zu kommen verstehe ich nicht. Ohne ein Abkommen zum Handel, fürchte ich wird GBR sich wirtschaftlich keinen Gefallen tun.
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brooklands
registrierter Benutzer
Westmünsterland



Verfasst am: Do 21 Jan, 2021 9:50    Titel:  

Und mit dem problemlosen Jaguar-Kauf in England ist es auch vorbei. Hier die Antwort auf meine Frage nach den neuen Bedingungen und Zusatzkosten beim Kauf von Privat an Privat:

Sehr geehrter Herr... .

wenn Sie als Privatperson ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat wie Großbritannien einführen möchten, muss die Ware zur Abfertigung in den freien Verkehr der EU angemeldet werden und es sind eventuell Zölle und Einfuhrabgaben zu entrichten. Die Einfuhrabgaben werden mit Überschreiten der EU-Grenze fällig.

1. Zollanmeldung
Nach Ankunft an der Grenze der Europäischen Union (EU) z. B. in Hamburg ist die Zollstelle über die Ankunft des Kraftfahrzeuges zu informieren und eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr müssen Sie bzw. Ihr Vertreter (z.B. Spedition) abgeben.

Sie benötigen für die Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr den Teilsatz 0737 des Einheitspapiers (bei mehreren Warenpositionen bzw. verschiedenen Waren ggf. ergänzt um den Vordruck 0738).

Die genannten Formulare des Einheitspapiers sowie ggf. weitere benötigte Vordrucke können über den Fachhandel, teilweise auch über Industrie- und Handelskammern, bezogen werden.

In der Bundesrepublik Deutschland kann die schriftliche Zollanmeldung auch als Internetzollanmeldung an die Zollbehörden übermittelt werden. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Unternehmen die Möglichkeit, per Internet, d.h. von jedem beliebigen Ort aus das Portal für die Internetzollanmeldungen aufzurufen, die Anmeldung am PC auszufüllen und per Internet an die zuständige Zollstelle zu senden. Der Ausdruck muss allerdings noch unterschrieben und bei der Zollstelle abgeben werden, da die Voraussetzungen für eine Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung (z.B. durch eine elektronische Signatur) hier nicht gegeben sind.

Zusammen mit der Zollanmeldung müssen auch alle sonst erforderlichen Dokumente vorgelegt werden:

1 Rechnung (zweifach)
2. sonstige Unterlagen (Frachtbrief, Zertifikate, Gutachten, Fahrzeugpapiere, etc.)
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Formular 0060)
4. Steueranmeldung für die Kfz-Steuer (Formular 3820)

Diese Überführung in den freien Verkehr besteht im Wesentlichen aus den Abschnitten Abgabe einer Zollanmeldung durch den Wirtschaftsbeteiligten (Anmelder, Vertreter, Fiskalvertreter), Annahme dieser Zollanmeldung durch die Zollstelle, Überprüfung der Papiere und der Waren (Beschau), Fertigung eines sogenannten Zollbefundes durch die Zollstelle sowie Berechnung der Einfuhrabgaben. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben werden die Waren überlassen. Erst jetzt endet die zollamtliche Überwachung und der Wirtschaftsbeteiligte kann über die Waren, die nun den Status von Gemeinschaftswaren besitzen, frei verfügen.

Da, wie Sie sehen, so eine Abfertigung zum freien Verkehr sich für einen Laien sehr schwierig gestaltet, können Sie auch eine Spedition beauftragen, die die Abfertigung in Ihrem Auftrag ausführt bzw. die Zollanmeldung für Sie ausfertigt. Die Kosten usw., die für die Zollanmeldung entstehen, müssen Sie aber vor Ort bei der Spedition erfragen. Darüber kann Ihnen der Zoll keine Auskunft erteilen.

2. Berechnung der Einfuhrabgaben

Der Warenwert des Kraftfahrzeuges ist Grundlage der Berechnung bei der Einfuhr.
Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware. Die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe des Verbrauchsteuersatzes können Sie selbstständig in der Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs nachvollziehen bzw. durchführen.

Weitere Information finden Sie unter dem folgenden Link:
http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do

Das "Stichwortverzeichnis" unter "zur Einfuhr" -> "Einreihung" bietet Ihnen auch eine entsprechende Hilfe beim Einreihen Ihrer Ware. Haben Sie die 11stellige Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht (Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.

Oldtimer fallen unter die Codenummer 9705 0000 903. Hier entstehen Einfuhrabgaben in Höhe der 7%igen Einfuhrumsatzsteuer (lt. Tarif zollfrei).

Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:

A) Berechnung Zollwert

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto , Versicherung usw.)
= Zollwert

B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer

Zollwert = Einfuhrumsatzsteuerwert x 7 %

= zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

Betrag aus B) = Gesamtabgaben

*Anmerkungen zur Codenummer 9705 0000 903

Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert,

a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen;

b) mindestens 30 Jahre alt sind;

c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.

Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerfahrzeuge:
- Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,
- Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.

Fazit:

Fällt das Kraftfahrzeug unter die o. g. Codenummer, sind Einfuhrabgaben aus Großbritannien in Höhe der 7%igen Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Bitte melden Sie das Kraftfahrzeug in schriftlicher Form an. Für die Zollanmeldung ist der vorgeschriebene EU-einheitliche Vordruck - das Einheitspapier - zu verwenden. Wenn Sie das Kraftfahrzeug in die EU einführen möchten, ist eine Zollanmeldung nach dem Verbringen des Kraftfahrzeuges in das Zollgebiet der Gemeinschaft also nach Überschreiten der Grenze am zuständigen Zollamt abzugeben (sowie Vordruck 0060 und 3820).

Unter folgendem Link finden Sie die deutschen Zollstellen: http://www.zoll.de/DE/Service/Dienstste ... _node.html

Die Verzollung erfolgt üblicherweise an der ersten Eingangszollstelle der EU. Sollte der Transport aus Großbritannien auf dem Landweg erfolgen, so gelten die jeweiligen nationalen Formvorschriften bei der Umsetzung des EU-Rechts (z.B. Frankreichs).
Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Zollverwaltung.
Die Einfuhrumsatzsteuer würde in diesem Fall aufgrund des z.B. französischen Steuersatzes erhoben werden.

Es gibt auch die Möglichkeiten, die Ware von der EU-Außengrenze mit einem Versandpapier T 1 (Sicherheit muss hinterlegt werden), zu transportieren. Die Abfertigung zum freien Verkehr würde dann statt nach Überschreiten der Grenze der EU am zuständigen Zollamt in Deutschland erfolgen.

Weitere Informationen zum Versandverfahren T1 finden Sie unter folgendem Link:
zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Versandverfahren/versandverfahren_node.html

Über eventuelle Formalitäten bei der Eröffnung des Versandverfahrens an der EU-Außengrenze wenden Sie sich bitte an die dortige Zollverwaltung.

Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu Zollverwaltungen innerhalb der EU (Bitte Land eingeben):
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dd ... sp?Lang=en

Über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen kann Ihnen die Deutsche Zollverwaltung keinerlei Auskünfte erteilen. Bitte konsultieren Sie Ihre Zulassungsstelle vor Ort.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassungsstelle

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Wünsche-Szesny

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr
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Rainer-HH
Moderator
Sponsor 2023
Hamburg



Verfasst am: Do 21 Jan, 2021 19:10    Titel:  

Das Durchlesen dauert ja genauso lange wie bei mir ein Oldikauf ;-)

VG
Rainer
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samira17
registrierter Benutzer
München



Verfasst am: Sa 23 Jan, 2021 11:36    Titel:  

Ich würde dann auch eher eine Spedition beauftragen (wenn die Wege einmal klar sind) - das mit der KFZ Steuer kann nicht stimmen, da ich den Wagen ja erst einmal vielleicht gar nicht zulasse.

Ich habe 3 Oldtimer aus USA importieren lassen, außer dass alles zeit und Geld kostet war es problemlos, ich musste nur Belege finden, dass es sich um einen erhaltenswerten Oldtimer handelt.

Grüße
Walter
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Lennartz
registrierter Benutzer
Aachen



Verfasst am: Sa 23 Jan, 2021 17:12    Titel:  

Hatte vor dem Brexit des öfteren Ersatzteile von verschiedenen Händlern in England bestellt. Die Frage ist doch muß ich die englische VAT Steuer (engl. Mehrwertsteuer 20%) als Privatmann bezahlen? Anschließend die Einfuhrumsatzsteuer (19%) in Deutschland plus 7% Zoll auf die ganze Summe.
Hat jemand die neusten Zollinformationen über den Kauf von Ersatzteilen aus England.

Grüße aus Aachen

Peter
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samira17
registrierter Benutzer
München



Verfasst am: Sa 23 Jan, 2021 18:33    Titel:  

Hallo Peter,

genau so ist es, der Händler kann dir die VAT nicht direkt erstatten. Dazu musst du am Zoll eine Ausfuhrbescheinigung dir geben lassen und mit dem VAT Rückerstattungsformular zum Händler zurück gehen und dann kann er dir die Steuer erstatten. Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind dann auf den Wert plus Transportkosten (!!) am Zollamt bei dir zu bezahlen.

Da lohnt sich endlich schmuggeln wieder.
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Lennartz
registrierter Benutzer
Aachen



Verfasst am: Sa 23 Jan, 2021 20:10    Titel:  

Hallo Samira 17
Danke für die schnelle Antwort ! Da ich an der Grenze zu Belgien und Holland wohne, habe ich aus meiner frühsten Jugend einschlägige Erfahrungen mit schmuggeln. Damals war es Kaffee, Zigaretten, Butter und Schokolade. Wie die Zeiten sich doch ändern.
Die komplette Innenausstattung sehe ich zur Zeit als größten Posten. Werde mich mit dem hiesigen Zollamt in Verbindung setzen um eine legale Lösung zu finden. Es kann ja nicht sein, dass man zweimal (Mehrwertsteuer und Einfuhrumsatzsteuer als Privatmann zahlen muss.

Grüße Peter
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jphdittmar
registrierter Benutzer
hannover



Verfasst am: So 24 Jan, 2021 15:52    Titel:  

Wenn du bei einem Händler in England kaufst und er nach Deutschland schickt muss er die vat nicht erheben aber du musst mwst bezahlen.
Das war zumindestens bisher außerhalb der eu immer möglich.

Mit freundlichen Grüßen Jens
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Verfasst am: Mo 25 Jan, 2021 17:37    Titel:  

Hallo,
"Wenn du bei einem Händler in England kaufst und er nach Deutschland schickt muss er die vat nicht erheben aber du musst mwst bezahlen."
das hatte ich heute auch so vom Zollamt in Dresden gehört. Ich habe vor ein Differenzial zur Reparatur nach England zu schicken.
Der Händler oder wie in meinem Fall der Dienstleister sollte keine vat erheben aber ich kann das Paket, wenn es zurückgeschickt wird, nur beim zuständigen Zollamt abholen muss aber dann die Einfuhrsteuern/Mwst von 19% bezahlen.
LG Frank
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Rainer-HH
Moderator
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Verfasst am: Mo 25 Jan, 2021 18:58    Titel:  

Frank, aber nur über die Teile und Arbeit an Deinem Diff.

VG
Rainer
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Durango2k
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Göttingen



Verfasst am: Mo 25 Jan, 2021 21:02    Titel:  

Plus Fracht.
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Franz_vm
registrierter Benutzer
Höfen, Tirol



Verfasst am: Di 26 Jan, 2021 10:27    Titel:  

...und es muß geklärt werden zu welchem Steuersatz "Reparatur und Veredelung" anzusetzen ist.

Franz
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Verfasst am: Fr 29 Jan, 2021 19:33    Titel:  

Hallo,
Das was ich hier geschrieben hatte ist nicht ganz richtig:
"Der Händler oder wie in meinem Fall der Dienstleister sollte keine vat erheben aber ich kann das Paket, wenn es zurückgeschickt wird, nur beim zuständigen Zollamt abholen muss aber dann die Einfuhrsteuern/Mwst von 19% bezahlen"
Sobald ich das Differenzial zurück habe (c a6 Wochen) werde ich berichten wie es abgelaufen ist.

LG Frank
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Frank12
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Hagen



Verfasst am: Di 16 Feb, 2021 20:27    Titel:  

Hallo,
Mein Projekt das Differenzial nach GB zu schicken ist gecancelt. Mir ist es im Moment zu unsicher weil selbst beim deutschen Zoll verschiedene Meinungen kursieren. Auch hat die Firma AJS Engineering zur Zeit kein großes Interesse an Geschäften mit DE.
Lg Frank
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