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Autor weitere Bemerkungen
Wolle9
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Dresden



Verfasst am: Mo 01 März, 2021 17:13    Titel: Jaguar reparieren, TÜV, anmelden und versichern. Welche Reihenfolge?  

Hi Leute,

ich habe vor 3 Jahren meinen Jaguar eingemottet, weil ich ihn gerade nicht brauche. Ich habe vorher alles machen lassen, außer Bremsen und und Reifen, weil der nicht mit neuen Bremsen und Reifen paar Jahre stehen sollte. Nun brauch ich ihn in einem Monat wieder. Ich muss damit also irgendwie zur Werkstatt dann zum TÜV. Anmeldung geht vermutlich erst nach dem TÜV. Kennzeichen müsste ich neue aus meinem neuen Wohnort besorgen. Habt ihr eine Idee wie ich nun von meiner Garage zur Werkstatt komme (Anhänger und Überführungskennzeichen fallen weg). In welcher Reihenfolge muss ich denn bezüglich Kennzeichen, Versicherung und TÜV vorgehen?

Beste Grüße und vielen Dank!
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Mars63
registrierter Benutzer
S-type 2001 - 3.0 V6 Fladungen - Bay. Rhön



Verfasst am: Mo 01 März, 2021 17:57    Titel:  

hi

erst versichern, dann zum TÜV - das darf man dann auch ohne gültige plakette
dort bekommst du ein mängelbericht - vermutlich dann nicht durchgekommen -
und bekommst dann 4 wochen zeit zur nachprüfung

so gibt es am wenigsten stress - und ein paar euro mehr ... dürften da dann auch nicht stören

Grüssle
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Wolle9
registrierter Benutzer
Dresden



Verfasst am: Mo 01 März, 2021 18:01    Titel:  

Das würde bedeuten, dass ich ohne Kennzeichen fahren müsste. Für mich ergibt es gerade keinen Sinn zum TÜV zu fahren, obwohl ich alte Bremsen und Reifen hab, weshalb ich dort nicht bestehe...
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Mars63
registrierter Benutzer
S-type 2001 - 3.0 V6 Fladungen - Bay. Rhön



Verfasst am: Mo 01 März, 2021 18:18    Titel: geht doch  

dann bekommst du von deinem versicherer ein 3 tages KZ
dann bleibt die reihenfolge dennoch

wobei du zur zulassungsstelle und zum TÜV auch ohne KZ fahren darst - ohne abzweig
aber besser vorher den versicherer dazunehmen - dann geht das klar.

Grüssle
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Wolle9
registrierter Benutzer
Dresden



Verfasst am: Mo 01 März, 2021 18:24    Titel:  

"wobei du zur zulassungsstelle und zum TÜV auch ohne KZ fahren darst - ohne abzweig"

Das ist ein Mythos, der sich aus irgendeinem Grund hartnäckig hält. Fahren ohne Kennzeichen ist verboten!

Die Fahrt zur Zulassungsbehörde die du meinst ist § 10 Abs. 4 FZV:

„Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat […] und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“

Das bringt mich jetzt aber noch nicht zur Werkstatt...[/b]
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Mars63
registrierter Benutzer
S-type 2001 - 3.0 V6 Fladungen - Bay. Rhön



Verfasst am: Mo 01 März, 2021 18:31    Titel:  

na dann,
wenn du so viel weißt, fällt dir da sicher auch dazu noch eine lösung ein
und wirst uns auf dem laufenden halten

grüssle
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Wolle9
registrierter Benutzer
Dresden



Verfasst am: Mo 01 März, 2021 18:34    Titel:  

Wollt dich jetzt natürlich nicht verärgern. Ich finde es aber relativ gefährlich den Leuten zu erzählen, dass fahren ohne Kennzeichen in Ordnung sei. Man ist da nicht versichert und es dürfte sogar ne Straftat sein.

Hatte auf einen schönen informativen Austausch gehofft. Vielleicht klappt's ja noch...
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Wolle9
registrierter Benutzer
Dresden



Verfasst am: Mo 01 März, 2021 18:40    Titel:  

Wollt dich jetzt natürlich nicht verärgern. Ich finde es aber relativ gefährlich den Leuten zu erzählen, dass Fahren ohne Kennzeichen in Ordnung sei. Man ist da nicht versichert und es dürfte sogar ne Straftat sein.

Hatte auf einen schönen informativen Austausch gehofft. Vielleicht klappt's ja noch...
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Mars63
registrierter Benutzer
S-type 2001 - 3.0 V6 Fladungen - Bay. Rhön



Verfasst am: Mo 01 März, 2021 18:47    Titel:  

du hast mich sicher nicht verärgert
ich weiß es eben auch nicht besser, und freue mich etwas dazuzulernen

ich hätte mich sowieso erst mit meinem versicherer in verbindung gesetzt

so vage hab ichs in erinnerung, dass das mit dem 3 tages KZ geht
denn mein JAG kam aus der Schweiz, und hatte eine ähnliche prozedur mit der zulassung

aber wenn du sowieso erst in die werkstatt willst, sollen die dir doch ein rotes KZ geben
oder ist das mittlerweile auch überholt??? ich weiß es nicht.

grüssle
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XF-Driver-84
registrierter Benutzer
Bev



Verfasst am: Sa 14 Aug, 2021 23:03    Titel:  

Die richtige Reihenfolge ist:

Kurzzeitkennzeichen holen, damit zur Werkstatt und reparieren, gleich dort den TÜV machen und dann zur Anmeldung.
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