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Jaguar Classic & New Car Forum Größtes Jaguarforum weltweit in deutsch - gegründet 1997 |
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Autor |
weitere Bemerkungen |
sjag2002 registrierter Benutzer Bayern
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Verfasst am: Mo 21 Jun, 2021 23:31 Titel: Unterdruck Motorlager |
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Hallo JAG Gemeinde,
würde mich mal interessieren ob auch andere so viele Probleme mit den Motorlagern haben?
Bei meinem XE wurden die Motorlager wegen Totalausfall/Defekts in
09.2018 auf Garantie, dann
09.2019 auf Gewährleistung und nun in
04.2021 wieder auf meine Kosten (allerdings nicht bei Jaguar)
getauscht. Das Jaguar-Autohaus hatte es in 04.2021 abgelehnt, da kein weiterer Austausch als der in 09.2018
auf Garantie in deren System erkennbar ist und hierauf die gesetzl. Gewährleistung abgelaufen ist. Mir wurden
dann rund 90 Euro für die Diagnose in Rechnung gestellt und ein KV in Höhe von 1.100 Euro - da auch die Rück-
fahrkamera Wasser gezogen hatte und defekt ist - überreicht.
Ich war so sauer und sagte, das dies mein letzter Besuch bei ihnen war und gab es noch am selben Tag bei einem
meiner Kunden (freie Werkstatt) in Auftrag ohne zu fragen was es kostet da es sowieso gemacht werden muss.
Nach 3 Tagen wurden beide getauscht (618 Euro) und der Werkstatt-Inhaber gab mir die alten Motorlager und sagte,
dass ein Produktionsdatum 03.2019 vermerkt sei und die gesetzlich. Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht
vorbei sei. Wenn er Fahrzeugteile während der Garantie tauscht sind 2 Jahre gesetzl. Gewährleistung darauf.
Standardspruch der Marken gebundenen Autohäuser ist immer, dass auf ein KFZ-Teil - welches im Garantiezeitraum
bereits getauscht wurde - es keine automatische Verlängerung der Garantie gibt. Dies ist zum einen richtig, die Garantie
auf das Fahrzeug wird nicht verlängert aber die Gewährleistung auf das getauschte KFZ-Teil (wenn es durch den Fahr-
zeug Hersteller oder autorisierten Vertriebspartner geliefert wurde) besteht erneut.
Sonst wäre es so, dass ich mich darauf einstellen kann - wenn ich den nächsten XE kaufe - gleich jährliche Folge-
kosten für Motorlager mit eingebauten Verfallsdatum mit einkaufe.
Daraufhin durchsuchte ich meinen inzwischen ausgemusterten Laptop und entdeckte doch noch einen Auftrag (ge-
speichert als PDF) des Jaguar Autohauses vom 16.09.2019 über den Austausch der Motorlager.
Mit diesem Sachverhalt um Stellungnahme (2 Mails und 2 Schreiben) gebeten hüllt sich das Jaguar Autohaus in
Schweigen. Auch JLR kann hier nicht helfen da es sich bei den Autohäusern um selbständige Betriebe handelt und
leider keine Niederlassungen von Jaguar.
Auch war JLR Deutschland nicht bekannt, dass das Jaguar Autohaus in Nürnberg inzwischen zur Bierschneider Gruppe
gehört und wollten wissen, woher mir diese Information vorliegt. Ich antwortete darauf "einfach mal googeln"!?
Inzwischen bin ich zu Feser gewechselt, da der Jaguar eine starke Vibration und starkes Dröhnen nach dem Kaltstart
hat. Mein Kunde (freie Werkstatt) meint, dass dies vom Abgasstrang kommt und trotz des Austausches aller Ausgleichs-
gewichte am Auspuff dröhnt es weiter.
Vom Jaguar Haus Feser bin ich sehr positiv überrascht. Bereits eine der Damen am Empfang war sehr kompetent
und kam gleich auf mich zu mit dem Spruch "Herzlich willkommen im Autohaus Feser. Ich kann mir denken weshalb Sie kommen - habe ich sofort gehört!"
Bei Jaguar ist das Problem bekannt. Seltsam ist, dass nur die Diesel XE und auch nicht alle betroffen sind. Jaguar hat
seine Händler bereits informiert, dass daran gearbeitet wird und es vermutlich über das KBA eine Rückrufaktion gibt -
wenn die Ursache gefunden wurde.
So, jetzt habe ich mich auch mal wieder im Forum gemeldet und vielleicht dem Einen oder Anderen etwas interessantes
rüberbringen können.
Auf jeden Fall wünsche ich Euch allen immer eine Unfall freie Zeit und viel Spaß mit Euren JAG - egal welches Modell und Baujahr. Ich fahre seit über 20 Jahren Jaguar und er macht mir noch immer Spaß - auch wenn im Laufe der Zeit die
Modelle von groß auf nun klein gewechselt haben! "Freude am Fahren" hatte ich bei BMW aber bei Jaguar kam auch
noch das Vergnügen dazu.
Allen eine gute Zeit.
Gruß
Günther |
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3dition registrierter Benutzer Ruhrgebiet
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Verfasst am: Di 22 Jun, 2021 5:00 Titel: |
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Das mit der Gewährleistung bei Garantie-Arbeiten höre ich aber zum ersten Mal! Gilt dann aber das übliche: Nach 6 Monaten musst du nachweisen, dass der Mangel bereits beim Einbau vorlag? Wie willst du den Beweis führen? |
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sjag2002 registrierter Benutzer Bayern
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Verfasst am: Do 24 Jun, 2021 21:28 Titel: |
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Hallo 3dition,
ich habe ausser von meinem Anwalt noch von 2 anderen Anwaltskanzleien die Auskünfte, dass es sich hier nicht um Gewährleistung sondern auch um Garantie handelt.
Da es sich um ein - während der Hersteller-Garantie - getauschtes KFZ-Teil und kein Fahrzeug handelt, welches durch das vom Fahrzeughersteller autorisierten Autohaus verbaut wurde gilt hier ".... die vom Hersteller schriftlich gegebene Zusicherung, innerhalb eines bestimmten begrenzten Zeitraums auftretende Defekte an einem gekauften Gegenstand kostenlos zu beheben" eben die Garantie. (Hatte ich aber auch nicht gewusst und bin von Gewährleistung ausgegangen)
Das Autohaus oder die Werkstatt wiederum ist in Deutschland gemäss EU-Richtlinie verpflichtet, jedem Kunden mind.1 Jahr Gewährleistungsfrist zu geben. ("Die EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf setzt diese gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist für Reparaturen auf zwei Jahre fest. Diese zweijährige Gewährleistungsfrist kann aber vertraglich verkürzt werden - auf wenigstens ein Jahr")
Wenn mann ein "Gebrauchtfahrzeug" bei einem Autohaus kauft handelt es sich um die gesetzl. Gewährleistung - wenn keine Gebraucht-Fahrzeug-Garantie mit gekauft wurde. Hier gilt dann die soviel zitierte "Beweislastumkehr" wenn ein Mangel 6 Monate nach dem Kauf auftritt.
Hier wurden aber keine gebrauchten Motorlager sondern "neue" Motorlager getauscht und der Spruch ".... haben wir auf Gewährleistung getauscht!" wird anscheinend (wie meine freie Werkstatt bereits auch sagte) wirklich gern von den Autohäusern bewusst irreführend genutzt.
Inzwischen existieren sehr viele Irrtümer in der Bevölkerung. So gibt es auch keinen neuen Bußgeldkatalog wie viele meinen Es gilt nach wie vor noch der alte Bußgeldkatalog.. Zur Zeit der EM haben wir ca. 88 Mio. Bundestrainer in Deutschland, davor waren es ca. 88 Mio. Gesundheitsminister, Juristen, Versicherungsfachleute etc. und wer weiß noch wieviele anderen Spezialisten.
Ich bin mal gespannt was vor Gericht letztlich entschieden wird.
Allen eine gute Zeit.
Gruß
Günther |
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3dition registrierter Benutzer Ruhrgebiet
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Verfasst am: Fr 25 Jun, 2021 4:32 Titel: |
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Das wusste ich so auch nicht! Halte uns auf dem Laufenden! Wann entscheidet das Gericht denn? |
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Hilfreiche Werkstätten und Club-Favoriten, von Mitgliedern empfohlen:
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