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XJS + XJ-S  >>  ....war es das nun mit Autos aus Amerika?
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Autor weitere Bemerkungen
Peter-XJS
registrierter Benutzer
Münster + Osnabrück



Verfasst am: So 30 Jun, 2024 16:27    Titel: ....war es das nun mit Autos aus Amerika?  

Diesen Artikel habe ich gerade gelesen/überflogen: https://www.focus.de/auto/tempowarner-blackbox-notbremsassistent-vorsicht-fuer-autofahrer-diese-systeme-sind-ab-dem-juli-im-auto-pflicht_id_260093181.html

...unter anderem steht dort: Ab dem 1. Juli 2024 verschärft sich die EU-Verordnung 2021/1958 weiter. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt sie nicht länger nur für neue Fahrzeugmodelle, sondern auch für alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU.

[i]Tempowarner ab Juli in allen neuen Fahrzeugen Pflicht

ISA wird in allen neuen Autos Pflicht und bietet visuelle oder akustische Warnungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es kann auch die Beschleunigung leicht reduzieren, indem es das Gaspedal anhebt oder vibrieren lässt. Allerdings bremst es nicht automatisch und begrenzt die Geschwindigkeit nicht aktiv, sodass du die Kontrolle und Verantwortung behältst.


Bezieht sich das auf Neuwagen, oder muss das nun bei allen Autos die erstmalig/neu in der EU zugelassen werden (sollen) nachgerüstet werden?....und was ist mit Autos aus den USA usw. die mit 07-KZ fahren und noch nicht zugelassen sind?

Gruss

Peter

[/i]
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Peter-XJS
registrierter Benutzer
Münster + Osnabrück



Verfasst am: Do 04 Jul, 2024 19:32    Titel:  

Hat niemand eine Meinung dazu?

Ich ziehe das mal hoch, weil es tatsächlich für viele Klassiker-Liebhaber interessant/wichtig ist, oder sein könnte, aber auch weil ich plane, ein Auto zu kaufen, welches bislang nicht in der EU zugelassen ist bzw. keine Zulassungebescheinigung Teil II hat.

Ich finde im Netz nichts wirklich konkretes dazu, nur Angaben "....Autos die neu zugelassen werden"....müssen diesen Geschwindingkeitswarner ISA haben.

Was meinen die Profis hier?...und was meinst du, Hendrik DocBottster als Jurist dazu? Soll natürlich keine Rechtsberatung sein, nur eure/deine Einschätzung.

Danke + viele Grüsse

Peter
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OldAndi
registrierter Benutzer
Im Lande



Verfasst am: Do 04 Jul, 2024 21:10    Titel:  

Hallo Peter ,
ich denke mal es wird sich so verhalten wie mit meiner Leuchtweitenregulierung damals .Der TÜV wird mittels Gutachten bestätigen dass eine Nachrüstung technisch entweder unmöglich ist oder wirtschaftlich in keinem Verhältnis steht . Damit rennt man dann zum im BL ansässigen Landesverwaltungsamt und bekommt eine Sondergenehmigung auf Grund des Gutachtens . Dann kann man zulasssen . So lief es bei mir .
VG
Andi
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rheinstern
registrierter Benutzer
Düsseldorf



Verfasst am: Do 04 Jul, 2024 21:11    Titel:  

Hallo Peter,
nur Neuwagen, wenn ein Fahrzeug der Baureihe bereits in EU zugelassnen war sollte es kein Problem geben (also außer den eh schon anfallenden Themen wie COC blabla)
Neuer Benz oder Jag?
Good luck
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DocBottster
registrierter Benutzer
Hamburg



Verfasst am: Fr 05 Jul, 2024 13:01    Titel:  

Moin Peter,
im Bereich Immobilien- und Baurecht kann ich gerne spontan einen raushauen. Aber dieses Zulassungsthema hat für mich sieben Siegel. Vermutlich ist das mit einer juristischen Ausbildung sogar noch weniger verständlich :-)
Gruß Hendrik
PS: Danke für Deine Rückmeldung bzgl. des Dellenziehens; ich hatte völlig vergessen, darauf zu reagieren.
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Peter-XJS
registrierter Benutzer
Münster + Osnabrück



Verfasst am: Fr 05 Jul, 2024 14:46    Titel:  

Okay, danke für eure Beiträge. Ich denke eigentlich auch, dass es sich auf Neuwagen bezieht, man könnte es aber auch anders verstehen/auslegen, nämlich wenn in der EU .."neu zugelassen" werden soll. Eine eindeutige Formulierung wäre besser.

Vor mehr als 10 Jahren hatte ich bei der Zulassungstelle ein massives Problem, da man sich weigerte mein Auto zuzulassen, obwohl ich eine Ausnahmegenehmigung für fehlende LWR vom TÜV hatte. Argument: eine solche Ausnahmegenehmigung soll nur für amerikansche Autos gelten und somit nicht für ein englisches. Es hat dann letztlich doch noch geklappt mit der Zulassung, aber es war sehr schwierig und nervig. Hätte ich es nicht zugelassen können, wäre das Auto natürlich wertlos gewesen. Ich hatte den Wagen aus Virginia hierher geholt und aufwändig herrichten lassen. Ein solches bzw. ähnliches Risiko gehe ich nicht noch einmal ein.

Ich sehe mir morgen eine Corvette C3 T-Top an (ohne ZB Teil II), ob die tatsächlich interessant ist, weiss ich noch nicht. Aber kaufen werde ich die nur, wenn sich der Anbieter um die Zulassung kümmert.
Viele Grüsse
Peter
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Peter-XJS
registrierter Benutzer
Münster + Osnabrück



Verfasst am: Sa 06 Jul, 2024 19:00    Titel:  

...sooo, hat sich direkt erledigt. Sieht cool aus sonne C3, fährt sich aber leider noch genau so übel, wie ich es in Erinnerung hatte (vor 20 Jahren)....welch ein Wunder ;-))
Ausserdem ist das eher etwas für Kleinwüchsige, mit 185 cm ist es zu knapp innen.

Vor einigen Jahren habe ich in Amerika eine neue Corvette als Mietwagen gefahren, das gefiel mir vom Fahrverhalten recht gut, das einem ständig Flüssigkeit von der Klima auf die Füsse tropft...geschenkt. Deshalb dachte ich, ne 70er Jahre C3 könnte ein nettes Spielzeug sein, naja,...watt solls, Haken dran.
Dafür läuft das XJ-Coupé mit der neuen Förderpumpe nun suuper....bin schwer begeistert.
VG Peter
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